Eingruppierungsüberprüfung Personalabteilung
#1

Hallo,

gibt es Fristen, bis wann die Personalabteilung einen Antrag auf Eingruppierungsüberprüfung nach § 13 TVöD Abs. 1 überprüft haben muss?
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#2

Wo wäre in § 13 TvöD ein Antrag vorgesehen?
Auf einen Eingruppierungsüberprüfungsantrag muss die Personalabteilung grundsätzlich nicht reagieren.
§ 13 TvöD greift sowieso sehr selten. Damit sind nicht ohne Zustimmung der Personalabteilung wahrgenommene andere Aufgaben gemeint. Es geht nur um durch äußere Einflüsse wie Gesetzesänderungen etc. sich wandelnde Aufgaben.

Es ist am Arbeitnehmer ggf. die korrekte Bezahlung einzufordern und ggf. vor Gericht darzulegen, welches die korrekte Eingruppierung ist.
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