Eingruppierung welche Stufe ?
#1

Hallo, 
Folgende Frage:
mein Gehalt soll vom jetzigen Tochterunternehmen der freien Wirtschaft auf den TVV des Mutterbetriebes angeglichen werden.
Bzw ich soll also nach TVV neu eingestuft werden.

Ich habe einen Masterabschluss, der auch geforderte Qualifikation im Einstellungsvoraussetzung war. Zusätzlich habe ich eine Mitarbeiterin unter mir, welche mir zwar Zuarbeiter, über die ich jedoch nicht die 100%ige Führung habe.
Ich arbeite seit fast 3 Jahren im Unternehmen und habe im Vorfeld bereits 4 Jahre Berufserfahrung gehabt.

Mit welcher Einstufung/Eingruppierung kann ich hier rechnen? Bzw. Welchen Vorschlag kann ich im Rahmen des Verhandlungsgesprächs machen? Liebe Grüße und besten Dank Smile
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#2

Die Informationen erlauben keine Einschätzung zur Eingruppierung. Wenn tatsächlich ein Master nötig ist wohl E12. Allerdings bedeutet Einstellungsvoraussetzung Master nicht, dass es sich um Tätigkeiten handelt für die ein wissenschaftlicher Hochschulabschluss nötig ist.

Stufenzuordnung man man halt sehen. Fordern würde man natürlich die ganze Zeit anzuerkennen. Dann muss man sehen was angeboten wird.

Daneben muss man dann schauen ob man das bisherige Gehalt erreicht.
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