Eingruppierung von 9b in 9c für Sachbearbeitung Versicherungen
#1

Hallo,

ich bin seit 01.01.2017 in die 9b eingruppiert worden. Mein Tätigkeitsbereich ist gesamte Sachbearbeitung aller Versicherungen in einer Kommune von 17.000 Einwohnern mit eigener Schulträgerschaft. Eine Höhergruppierung in die 9 c wurde abgelehnt, weil keine besondere besondere Verantwortung vorliege.
Aber ich bin für alle Veränderungen, Kündigungen, den Abschluss und die Bewertungen der Versicherungen verantwortlich. Allein der Gebäudewert aller Liegenschaften beläuft sich auf 174.000.000 Euro. Auch Verhandlungen mit Gutachtern liegen im Aufgabenbereich. Die Vorgesetzten kennen sich mit den städtischen Versicherungen einschließlich Berufsgenossenschaften nicht aus, nur die dürfen Verträge unterschreiben. Schadensmeldungen liegen in meiner Unterschriftberechtigung. Jetzt muss ich klagen, um eine Höhergruppierung nach 9c durch zu bekommen. Wer kann mir Tipps für die Begründung der Klageschrift geben?
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#2

Die besondere Verantwortung sehe ich eher nicht. Bei einer so allgemeinen Frage wäre mein Tipp, sich bei der Klage auf einen Experten zu stützen.

Antrag auf Höhergruppierung nach TVÜ wegen der Entgeltordnung wurde gestellt? (Sonst scheitert die Klage schon daran.)

Schriftlich die Bezahlung nach E9c geltend machen. Dabei auch Stufe etc. angeben. Damit wird die tarifliche Ausschlussfrist unterbrochen.

PR einschalten. Unterstützt er E9c und ist bereit dafür aktiv zu werden?

Relevante Unterlagen etc. zusammentragen. Sind die auszuübenden Tätigkeiten unstrittig? Hast du eine Arbeitsplatzbeschreibung mit Bewertung vom Arbeitgeber? Sind die gebildeten Arbeitsvorgänge ok? Ist nur die Bewertung von einzelnen Vorgänge strittig? Dann entsprechend herausarbeiten, weshalb es E9c ist und dies mindestens 50% der Arbeitszeit umfasst. Dafür BAG Rechtssprechung und Kommentarliteratur heranziehen und entsprechend herausarbeiten.
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#3

Hallo, erstmal danke für die schnelle Antwort. Die Höhergruppierung wurde auf meinem Antrag von EG 8 mit Indivuelle Endstufe 6 nach 9 EG 4 mit Garantiebetrag rückwirkend vom Arbeitgeber bewertet (Stellenbeschreibung und Stellenbewertung) mit Wirkung vor dem 01.01.2017. Danach übergeleitet nach 9 a. Auf Antrag nach neuer Entgeldordnung wurde nach 9b bewertet. Dies wurde von einem Rechtsanwalt begleitet. Dieser gibt klar ein Ja zu der 9c. Muss nur zwei Zeugen benennen sowie klare Aussagen finden, die die besondere Veranwortung herausstellen. PR steht dazu. Zeugen finde ich. Diese Tätigkeit hatte vorher ein Beamter (Amtsrat) mitbegleitet. Dazu muss man bemerken, dass mir keiner in der Verwaltung bei dieser Tätigkeit (60% meiner Arbeitszeit) helfen kann (auch fachlich nicht). Einzelkämpfer. Habe auch keine Vertretung. Arbeit bleibt liegen. Auch ist regelmäßig eine EU-Ausschreibung für die Gebäude durchzuführen mit allen Nebentätigkeiten. Vielleicht kannst du mir ein paar Tipps noch geben für die Klageschrift, Rechtsanwalt wird die dann für die Klageschrift ausschmücken. Danke erstmal.
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#4

Hallo,
wäre es vielleicht möglich mir die Stellenbeschreibung mal zukommen zu lassen?
LG
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#5

Wow, Hut ab! So etwas ginge bei uns niemals durch...*lach* Maximal EG 6 und nach gefühlten 50 Jahren Schicht im Schacht bei EG 8
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#6

Hallo, ich bearbeite auch für einen Landkreis mit 210.000 Einwohnern den gesamten Bereich Versicherung. Versuche gerade von der EG 8 in die 9a zu kommen. Hat jemand für den gleichen Tätigkeitsbereich eine Stellenbeschreibung mit Zeitanteilangaben, der die EG 9 bekommt?
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