Bundesbeamter im Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit nimmt Minijob bei Gemeinde im Ordnungsdienst an. Werden die Vordienstzeiten als Beamter angerechnet?
Einschlägige Berufserfahrung ist fraglich. Als förderliche Zeit kann diese ggf. angerechnet werden. Muss man vor Vertragsunterschrift aushandeln.
Davon abgesehen, ist der TVöD anwendbar? (trifft nicht zu bei Beschäftigungsverhältnissen nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV)
Ist die Gemeinde denn überhaupt tarifgebunden bzw. kommt denn ein Tarifvertrag zur Anwendung?
Ja, Gemeinde ist tarifgebunden
Für Minijob wird Monatslohn durch 170 geteilt und daraus resultiert der Stundenlohn.
Und bei Anrechnung der Vordienstzeiten als Beamter dementsprechend höchste Erfahrungsstufe ?
Was meint "Anrechnung der Vordienstzeiten"?
Das Ergebnis der Verhandlung kann Stufe 1-6 sein.