Eingruppierung und Stufenlaufzeit
#1

Hallo,

aktuell bin ich als Sozialpädagogin mit staatlicher Anerkennung (BA) beim Land beschäftigt in S17 / Stufe 2 und würde ab November diesen Jahres in Stufe 3 rutschen. Meine Tätigkeit ist struktureller Kindesschutz in Einrichtungen.
Ich möchte nun zu einer Kreisverwaltung wechseln in den SPDI. Dieser wird eingruppiert mit S14.

Meine Frage: 
Mit welcher Stufe in S14 muss ich rechnen?
Einschlägige Berufserfahrung mit psychisch kranken Menschen habe ich in meiner Zeit im ASD (vor meiner Tätigkeit beim Land) bereits gesammelt. 
Kann ich somit um Stufe 2 oder 3 in S14 verhandeln?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen!
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