Eingruppierung stellv. DSB/ISB
#1

Ich bin aktuell Sachbearbeiterin für den Datenschutzbeauftragten und Informationssicherheitsbeauftragten. Aktuelle Bezahlung TVÖD 8.
Demnächst soll ich die Stellvertretung für beide Themen übernehmen, wie sieht es da von der Eingruppierung her aus? Mein Vorgesetzter meint, dafür gibt es keine höhere Eingruppierung.
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#2

Für den offiziell benannten Datenschutzbeauftragten sollte mindestens die E11 aufgerufen werden. Für einen offiziell benannten Informationssicherheitsbeauftragten kann auf die Anlage IKT zur Eingruppierung zurückgegriffen werden und die E12/E13 argumentiert werden.

Die "Stellvertretung" stellt für sich kein Merkmal einer Entgeltgruppe dar. Hier wird vielmehr auf die tatsächlich zugewiesenen (mehrheitlichen) Aufgaben abzustellen sein. Eine Idee wäre es, die vorhanden (Dauer-)Aufgaben zwischen Beauftragten und dem Stellvertreter in der Wertigkeit nah beieinander festzulegen ...
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