14.07.2023, 13:49
Hallo zusammen,
ich bin Quereinsteigerin als Integrationsfachkraft in einer städtischen Kita. Es musste für meine berufliche Qualifikation ein Sonderantrag beim Landesjugendamt gestellt werden. Bei der Prüfung wurde mein Lehramtsstudium anerkannt, sodass ich eine Weiterbildung über 260h nicht absolvieren muss. Mit abgeschlossenem Master für das Lehramt für Sonderpädagogik wurde ich nun in die Entgeltstufe 9 eingruppiert. Ich konnte lediglich bei den Erfahrungsstufen handeln. Obwohl ich mich frage, ob mit meinem Studium nicht auch eine Eingruppierung in etwas höhere Entgeltgruppen möglich wäre? Hat jemand diesbezüglich Erfahrungen?
Kann mir jemand auch den Unterschied zwischen den Entgeldgruppen E8b und E9 im TVöD, SuE erklären? Finanziell gibt es da meines Erachtens keinen Unterschied?
Ich danke für den Austausch.
Liebe Grüße
ich bin Quereinsteigerin als Integrationsfachkraft in einer städtischen Kita. Es musste für meine berufliche Qualifikation ein Sonderantrag beim Landesjugendamt gestellt werden. Bei der Prüfung wurde mein Lehramtsstudium anerkannt, sodass ich eine Weiterbildung über 260h nicht absolvieren muss. Mit abgeschlossenem Master für das Lehramt für Sonderpädagogik wurde ich nun in die Entgeltstufe 9 eingruppiert. Ich konnte lediglich bei den Erfahrungsstufen handeln. Obwohl ich mich frage, ob mit meinem Studium nicht auch eine Eingruppierung in etwas höhere Entgeltgruppen möglich wäre? Hat jemand diesbezüglich Erfahrungen?
Kann mir jemand auch den Unterschied zwischen den Entgeldgruppen E8b und E9 im TVöD, SuE erklären? Finanziell gibt es da meines Erachtens keinen Unterschied?
Ich danke für den Austausch.
Liebe Grüße