Eingruppierung nach ruhendem Arbeitsverhältnis
#1

Meine befristete Erwerbsminderungsrente endet im Jan. 2024. Anschließend möchte ich bei meinem bisherigen Arbeitgeber wieder arbeiten. Muss er mich wieder in die gleiche Entgeltgruppe einstufen, wie vor der Erwerbsminderungsrente?
Vielen Dank für die Auskunft im Voraus!
Zitieren
#2

Der bisherige Arbeitsvertrag greift dann wieder. Grundsätzlich also auch mit der bisherigen Eingruppierung.
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Eingruppierung nach Elternzeit
- Inflationsausgleich bei Arbeitsverhältnis ab dem 15.12.
- Eingruppierung nach KGSt


NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers