Eingruppierung nach Teilzeit?
#1

Ist es korrekt, dass man bei einer 30 jährigen Berufserfahrung als Kinderkrankenschwester, in der Altenpflege und in einer Demenz-Tagespflege bei einem Jobwechsel in eine Tagespflege aufgrund von Teilzeit (100 Std) erstmal 3 Jahre in P7 Stufe 2 eingruppiert wird?
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#2

Welcher Tarifvertrag?
Grundsätzlich wäre Teilzeit erstmal kein akzeptabler Grund für die Stufenzuordnung in Stufe 2.
In den meisten Tarifverträgen wird die zentrale Frage sein ob einschlägige Berufserfahrung vorliegt und in welchen Umfang. Dabei ist nicht jede Pflegetätigkeit als einschlägig zu bewerten.
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