Eingruppierung nach Teil II Entg-O TV-L
#1

Ich möchte mich auf eine Stelle bewerben, auf der eine Vergütung nach EG 09b erfolgt. Die Eingruppierung erfolgt nach besonderen Tätigkeitsmerkmalen in Teil 2 der Entgeltordnung (Abschnitt 4 Bezügerechner).
Meines Erachtens nach ist bei dieser Eingruppierung kein spezieller Ausbildungsabschluss erforderlich. Die Personalabteilung besteht jedoch auf einem Hochschulabschluss wie bei einer Eingruppierung im Allgemeinen Teil. Dies entspricht nach meiner Auffassung nicht der geltenden Rechtslage.
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#2

Man kann Anforderungen stellen, die über das tarifliche Mindestmaß hinausgehen. Tariflich gibt es quasi kaum Anforderungen.
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