Eingruppierung nach TV-L E9a
#1

Ich bin Verwaltungsvollzugs- und Verwaltungsvollstreckungsbeamter mit dem Aufgabenbereich Rückführungsvollzug bei der zentralen Ausländerbehörde (Landesaufnahmebehörde Niedersachsen) und gleichzeitig auch mit Vollstreckungen bei den durchzuführenden Rückführungen beauftragt.
D.h. ich stelle auch fest, ob die rückzuführende Person über Vermögen verfügt und bin berechtigt dieses entsprechend zu pfänden.

Ich brauche mal einige Tips, wo ich was nachlesen kann... evtl. ob es in Verbindung mit dem TV-L irgendwelche Ausführungen gibt (tarifvertragliche Vereinbarungen oder Urteile) woraus hervorgeht, dass ich in § 9a TV-L einzugruppieren bin, da ich im Moment in Vorbereitung zu einer Klage beim Arbeitsgericht bin.

Über etwaige Hinweise oder Tips würde ich mich sehr freuen.
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#2

§ 12 TV-L iVm Entgeltordung zum TV-L (Teil I - Allgemeine Tätigkeitsmerkmale für den Verwaltungsdienst):

Tarifvertrag TV-L

Die "Kunst" ist hier die Bildung von Arbeitsvorgängen mit Zeitanteilen und die Subsumtion unter die tatbestandlichen Voraussetzungen der Tätigkeitsmerkmale der Entgeltordnung, insbesondere bei den Heraushebungsmerkmalen (="unbestimmte Rechtsbegriffe") des genannten Teils I der Entgeltordnung (z. B. "selbständige Leistungen").

Weitere Lektüre (zwar TVöD, aber die Grundsätze gelten im Wesentlichen auch für TV-L):

Eingruppierung & Arbeitsplatzbewertung

Definitionskatalog (bund.de)
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#3

Danke für die Antwort und Quellenhinweise. Ich habe die Hoffnung, dass es evtl. auch ein Urteil oder einen Hinweis gibt, dem zu entnehmen ist, dass der Verwaltungsvollzugsbeamte der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen in der TV-L E9a eingestuft ist.
Danke im Voraus.
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