20.12.2021, 23:52
Guten Tag,
richtet sich die Eingruppierung als Technische Beschäftigte (Technische Dienste, Entgeltordnung Teil II) bzw. als Verwaltungsangestellter (Allgemeine Dienste, Entgeltordnung Teil I) nach der Qualifikation des Mitarbeiters (z.B. Geograph (Master)) oder nach den tatsächlich ausgeübten Tätigkeiten, die z.B. technischer Natur sind?
Anders gefragt: Kann jemand, der einen Masterabschluss in Geographie hat und Tätigkeiten wie die Erstellung von 3D Stadtmodellen ausführt (also eher IT-technische Tätigkeiten bzw. Tätigkeiten im Bereich Geographische Informationssysteme) als Technischer Angestellter eingruppiert werden obwohl er keinen Ingenieursabschluss hat?
Über eine Antwort würde ich mich freuen.
VG
richtet sich die Eingruppierung als Technische Beschäftigte (Technische Dienste, Entgeltordnung Teil II) bzw. als Verwaltungsangestellter (Allgemeine Dienste, Entgeltordnung Teil I) nach der Qualifikation des Mitarbeiters (z.B. Geograph (Master)) oder nach den tatsächlich ausgeübten Tätigkeiten, die z.B. technischer Natur sind?
Anders gefragt: Kann jemand, der einen Masterabschluss in Geographie hat und Tätigkeiten wie die Erstellung von 3D Stadtmodellen ausführt (also eher IT-technische Tätigkeiten bzw. Tätigkeiten im Bereich Geographische Informationssysteme) als Technischer Angestellter eingruppiert werden obwohl er keinen Ingenieursabschluss hat?
Über eine Antwort würde ich mich freuen.
VG