Eingruppierung nach Qualifikation oder nach Tätigkeiten?
#1

Guten Tag,

richtet sich die Eingruppierung als Technische Beschäftigte (Technische Dienste, Entgeltordnung Teil II) bzw. als Verwaltungsangestellter (Allgemeine Dienste, Entgeltordnung Teil I) nach der Qualifikation des Mitarbeiters (z.B. Geograph (Master)) oder nach den tatsächlich ausgeübten Tätigkeiten, die z.B. technischer Natur sind? 
Anders gefragt: Kann jemand, der einen Masterabschluss in Geographie hat und Tätigkeiten wie die Erstellung von 3D Stadtmodellen ausführt (also eher IT-technische Tätigkeiten bzw. Tätigkeiten im Bereich Geographische Informationssysteme) als Technischer Angestellter eingruppiert werden obwohl er keinen Ingenieursabschluss hat?

Über eine Antwort würde ich mich freuen.

VG
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#2

Moin,

die Eingruppierung richtet sich nach den auszuübenden Tätigkeiten. Die Erstellung von 3D Modellen würde ich dem Ausbildungsberuf des Geomatikers oder dem des Vermessungsingeniers mit entsprechender Vertiefung zuordnen. Wird jemandem ohne diese Qualifizierung die Tätigkeit übertragen, ist er eine Entgeltgruppe niedriger eingruppiert als jemand mit der in den Tätigkeitsmerkmalen benannten Anforderungen in der Person (Nr. 2 der Vorbemerkungen zur Entgeltordnung).

VG 1887
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#3

Der Prof. Dr., der als Pförtner arbeitet, wird auch nur wie ein Pförtner bezahlt und nicht wie ein Prof. Dr.
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