Eingruppierung integrative Einrichtung
#1

Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich der Eingruppierung nach TVöD für unsere Einrichtung.
Wir sind eine integrative Einrichtung (Kindergarten und Krippe, steht auch so in der Betriebserlaubnis). Seit Oktober neun Gruppen mit durchschnittlicher Belegung 147 (vorher sieben Gruppen mit durchschnittlicher Belegung 127). 
Sind wir eine Kindertagesstätten für Menschen mit Behinderung im Sinne von § 2 SGB IX oder für Kinder und Jugendliche mit wesentlichen Erziehungsschwierigkeiten wie in S17/S18 beschrieben oder laufen wir als ganz normale Regeleinrichtung? Wir haben derzeit 11 bewilligte Kinder nach § 2 SGB IX und vier sind noch in der Anerkennung.
Vielen Dank 
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