Eingruppierung in der Gehaltsstufe S8a
#1

Hallo

Ich arbeite seit 22 Jahren als Ergänzungskraft/staatlich anerkannte Kinderpflegerin in einer KiTa.
Dort habe ich 2001 angefangen und arbeite bis jetzt dort.
Da wir alle, ob Erzieher/In, Kinderpfleger/In etc. gleichgestellt sind und es keine Gruppenleitungen gibt, stellt sich mir die Frage. Könnte man mich auch in Gruppe S8a zuordnen/einordnen, was das Gehalt angeht? Durch meine Berufserfahrung und meine Kompetenz.

Vielen Dank für Eure Antworten
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