14.10.2024, 13:47
Hallo,
Ich erledige seit ca. 10 Jahren eine höherwertige Tätigkeit. Endlich gab es eine Stellenbewertung, die das bestätigt. Allerdings will man mich in die Zukunft nach Antrag eingruppieren.
Gibt es einen Paragraphen, der besagt, dass ich 6 Monate rückwirkend Anspruch auf die höhere Eingruppierung habe?
Ich erledige seit ca. 10 Jahren eine höherwertige Tätigkeit. Endlich gab es eine Stellenbewertung, die das bestätigt. Allerdings will man mich in die Zukunft nach Antrag eingruppieren.
Gibt es einen Paragraphen, der besagt, dass ich 6 Monate rückwirkend Anspruch auf die höhere Eingruppierung habe?