Eingruppierung in besonderen Fällen
#1

Hallo,
 
Ich erledige seit ca. 10 Jahren eine höherwertige Tätigkeit. Endlich gab es eine Stellenbewertung, die das bestätigt. Allerdings will man mich in die Zukunft nach Antrag eingruppieren. 
Gibt es einen Paragraphen, der besagt, dass ich 6 Monate rückwirkend Anspruch auf die höhere Eingruppierung habe?
Zitieren
#2

Die Eingruppierung ist rückwirkend an dem Tag wo die entsprechenden Aufgaben übertragen wurden vorzunehmen. (Achtung teilweise sind Gegenstand einer Stellenbewertung nicht die übertragenen Aufgaben sondern Aufgaben, die zukünftig übertragen werden sollen. Dagegen spielen die tatsächlich wahrgenommenen Aufgaben keine Rolle.)

Lediglich für die Bezahlung gilt die tarifliche Ausschlussfrist. Man bekommt entsprechende Zahlungen maximal 6 Monate rückwirkend ab schriftlicher Geltendmachung gegenüber dem Arbeitgeber.
Zitieren
#3

Danke für die Antwort.
Finde ich im TVV dazu einen Paragraphen?
Zitieren
#4

§ 5 (1) und § 20 TV-V
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Personalrat öffentlicher Dienst