19.02.2026, 11:14
Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich meiner Eingruppierung. Ich bin Staatlich anerkannter Erzieher und arbeite im Bereich der ambulanten Wohnassistenz (BeWo). Ich suche meine Klienten einzeln auf (keine Gruppenarbeit), und ich werde nach dem TVöD bezahlt und eingestuft. Meine Klienten haben alle eine geistige Behinderung; der Mehrzahl ist multipel beeinträchtigt. Bei allen liegen in mindestens 4, der 9 Lebensbereiche, Beeinträchtigungen vor. Meine Tätigkeit besteht zum überwiegenden Teil in der Unterstützung/Assistenz von behinderten Menschen im Sinne des § 2 SGB IX. Ich schreibe außerdem regelmäßig, eigenständig Fachexpertisen und führe selbstständig Teilhabegespräche mit den Kostenträgern durch. Aus meiner Sicht steht mir daher die Eingruppierung in die S12 zu, oder übersehe ich diesbezüglich etwas wesentliches?
Danke und Grüße
Eingruppierung Entgeltgruppe S 12:
Tätigkeitsmerkmale: Sozialarbeiterinnen / Sozialarbeiter und Sozialpädagoginnen / Sozialpädagogen mit staatlicher Anerkennung sowie Heilpädagoginnen / Heilpädagogen mit abgeschlossener Hochschulbildung und – soweit nach dem jeweiligen Landesrecht vorgesehen – mit staatlicher Anerkennung mit jeweils entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, mit schwierigen Tätigkeiten. (Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1, 12 und 15)
Protokollerklärung 12 e) Tätigkeiten in der Unterstützung/Assistenz von behinderten Menschen im Sinne des § 2 SGB IX, bei denen in mindestens vier der neun Lebensbereiche im Sinne von § 118 SGB IX nicht nur vorübergehende Beeinträchtigungen der Aktivität und Teilhabe vorliegen, f) Tätigkeiten in der Schulsozialarbeit,
ich habe eine Frage bezüglich meiner Eingruppierung. Ich bin Staatlich anerkannter Erzieher und arbeite im Bereich der ambulanten Wohnassistenz (BeWo). Ich suche meine Klienten einzeln auf (keine Gruppenarbeit), und ich werde nach dem TVöD bezahlt und eingestuft. Meine Klienten haben alle eine geistige Behinderung; der Mehrzahl ist multipel beeinträchtigt. Bei allen liegen in mindestens 4, der 9 Lebensbereiche, Beeinträchtigungen vor. Meine Tätigkeit besteht zum überwiegenden Teil in der Unterstützung/Assistenz von behinderten Menschen im Sinne des § 2 SGB IX. Ich schreibe außerdem regelmäßig, eigenständig Fachexpertisen und führe selbstständig Teilhabegespräche mit den Kostenträgern durch. Aus meiner Sicht steht mir daher die Eingruppierung in die S12 zu, oder übersehe ich diesbezüglich etwas wesentliches?
Danke und Grüße
Eingruppierung Entgeltgruppe S 12:
Tätigkeitsmerkmale: Sozialarbeiterinnen / Sozialarbeiter und Sozialpädagoginnen / Sozialpädagogen mit staatlicher Anerkennung sowie Heilpädagoginnen / Heilpädagogen mit abgeschlossener Hochschulbildung und – soweit nach dem jeweiligen Landesrecht vorgesehen – mit staatlicher Anerkennung mit jeweils entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, mit schwierigen Tätigkeiten. (Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1, 12 und 15)
Protokollerklärung 12 e) Tätigkeiten in der Unterstützung/Assistenz von behinderten Menschen im Sinne des § 2 SGB IX, bei denen in mindestens vier der neun Lebensbereiche im Sinne von § 118 SGB IX nicht nur vorübergehende Beeinträchtigungen der Aktivität und Teilhabe vorliegen, f) Tätigkeiten in der Schulsozialarbeit,


