Eingruppierung in E8 und Verlust der Jahre in Stufe 3, Hilfe!
#1

Guten Abend!

Ich werde nach erfolgreichem Abschluss des Verwaltungslehrgangs I von E4 mit Zulage zurück auf E8 eingruppiert. Leider verliere ich dadurch meine Jahre die ich in Stufe drei bereits "gesammelt" habe. Kann ich mich irgendwie dagegen wehren? 

Ich wurde nach zwei befristeten Jahren von E8 Stufe 2 und 1 Jahr rum unbefristet auf E4 mit Zulage Stufe zwei null Jahre gesetzt. Da hat man mir bereits ein Jahr geklaut und ich musste insgesamt drei Jahre warten bis ich in Stufe 3 kam und nicht wie vorgesehen zwei Jahre.

Nun blüht mir dasselbe wieder und kann das absolut nicht verstehen. Meine "Betriebszugehörigkeit" verschwindet ja nicht nur weil ich in eine andere Gehaltsklasse komme. 

Kann ich irgendwas tun?

Vielen Dank fürs Lesen
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#2

Der Verlust der Stufenlaufzeit bei der Eingruppierung in die E4 ist vermutlich nicht korrekt. Wann war dies?
Hinsichtlich der Höhergruppierung nach Abschluss der Verwaltungslehrgang wirst du so behandelt, dass die Stufenlaufzeit mit dem 4 Monat der E4 begonnen hat.
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#3

Ich bin 2017 eingestellt worden 2019 wurde ich auf E4 gesetzt und 2021 habe ich Stufe drei bekommen.
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#4

2019 führte die Herabgruppierung im TVöD (VKA) noch zum Verlust der Stufenlaufzeit.

Bei Höhergruppierung in die E8 nach Abschluss des Verwaltungslehrgangs erfolgt die Bezahlung so, dass man im 4 Monat der E4 in die E8 höhergruppiert wurde. Nach 24 Monaten dann E8 Stufe 3. Stufe 4 wird dann nach weiteren drei Jahren erreicht.
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