Eingruppierung in E13 ohne Masterzeugnis
#1

Das Tarifrecht nennt als Voraussetzung für die Eingruppierung in E13 einen Masterabschluss. Kann eine Person, die in den USA mit einem Bachelorabschluss direkt in ein PhD Programm eingetreten ist und diesen PhD Titel auch erfolgreich erreicht hat, in Deutschland nach E13 eingestellt werden?
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#2

Das ist grundsätzlich möglich. Ein Master ist keine zwingende Voraussetzung für die Eingruppierung in die E13. Geht es um TVöD Bund oder TVöD VKA?
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