Eingruppierung in E13 mit einem FH-Hochschulabschluss
#1

Sehr geehrte Damen und Herren, 

meinen Hochschulabschluss habe ich im Jahr 1999 gemacht und habe somit einen Diplom in Bibliothekswissenschaften - Dipl.-Bibl. (FH). Im Moment bin ich in einer kommunalen Verwaltung (Ba-Wü) mit ca. 15t Einwohner beschäftigt. Meine Kernaufgaben beziehen sich auf Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Wirtschaftsförderung und Kultur (Übergeordnete Verantwortung für Museum und Stadtbibliothek, Veranstaltungsmanagement). Besteht die Möglichkeit bei entsprechender Tätigkeit eine Eingruppierung in E13? Diese wird mir verwehrt, weil nach Aussage der Personalleitung mein FH-Diplom nicht ausreichend ist.

Herzlichen Dank für die Unterstützung!
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#2

Grundsätzlich ist eine E13 möglich, wenn entsprechende Aufgaben übertragen werden. Im allgemeinen Teil der Entgeltordnung entweder über Fallgruppe 2, Fallgruppe 1 und Feststellung, dass die Voraussetzungen eines sonstigen Beschäftigten vorliegen oder Tätigkeiten nach E14 ohne Erfüllung der Voraussetzungen als sonstiger Beschäftigter.
Wobei die genannten Tätigkeiten in einer Kommune mit 15t Einwohnern eher keine E13 sein dürften. Real ist der Unterschied E12 zu E13 bei der Bezahlung auch nicht wirklich relevant.
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#3

Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Heißt konkret für mich, dass die E12 in diesem Zusammenhang als realistisch eingeordnetes Entgeltziel bei der entsprechenden Tätigkeitsübertragung angesehen werden kann?
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#4

Hat man Führungsverantwortung?
Die Aufgaben sind sehr grob umschrieben und könnten je nach konkreten Aufgaben auch zu weniger als E12 führen.
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