Eingruppierung im Forderungsmanagement
#1

Hallo,
ich habe mich auf eine Stelle bei einem Versorgungsuntetnehmen (Strom) im Forderungsmanagement beworben.
Ich bin gelernte Rechtsanwaltsfachangestellte und habe bereits über 15 Jahre Berufserfahrung.
Den Rechtsfachwirtkurs von 2 Jahren habe ich auch besucht, aber leider keinen Abschluss, da ich die Prüfungen nicht bestanden. 
In welcher Entgeltgruppe könnte ich in der TV-V-Tabelle eingestuft werden?
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#2

Kommt auf die genauen Aufgaben und ggf. Zeitanteile an. Sehr grob geschätzt sind E6-E7 nicht unwahrscheinlich. Aber kann je nach Aufgaben auch mehr oder weniger sein.
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#3

Vielen Dank für deine Antwort.
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#4

Es geht bei den Aufgaben nicht nur um Forderungseintreibung, wie z. B. das Mahnverfahren einleiten oder die Zwangsvollstreckung in die Wege leiten, sondern auch den Schriftverkehr mit den Gerichten führen (Klageschrift fertigen, etc.) und den Stromanbieter vor Gericht vertreten.
Da müsste dann doch die Eingruppierung höher sein, oder?
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#5

Wenn dies 50% der Arbeitszeit sind und kein Anwalt etc. mit involviert sind könnte es mehr als E7 sein.
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