Eingruppierung gemäß Stellenbeschreibung
#1

Wie kann im TVöD Sparkassen eine Angleichung unterschiedlicher Eingruppierungen bei identischen Stellenbeschreibungen sowie gleicher Qualifikation und mehrjähriger Tätigkeit der Stelleninhaber ggf. auch rückwirkend erreicht werden?
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#2

Kommt darauf an was die Gründe für die unterschiedliche Bezahlung sind und was die tatsächlich zutreffende Eingruppierung für die übertragende Tätigkeit ist. Soweit andere nach einer zu hohen Entgeltgruppe bezahlt werden besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Gleichbehandlung.
Insbesondere kann ein Beschäftigter keine Gehaltskürzungen für andere Beschäftigte erzwingen.

Soweit die tatsächlich zutreffende Entgeltgruppe eine höhere ist als bisher angenommen, sollte der Zahlungsanspruch textlich gegenüber dem Arbeitgeber geltend gemacht werden (um die tarifliche Ausschlussfrist zu unterbrechen). Soweit er nicht bereit ist die Korrektur vorzunehmen, wäre eine Klage in Betracht zu ziehen. Diese wirkt hinsichtlich der Eingruppierung bis zur Übertragung der Tätigkeit bzw. des Wirksamwerden der entsprechenden Eingruppierungsregeln zurück. Die Nachzahlung wird aber durch die tarifliche Ausschlussfrist begrenzt (6 Monate rückwirkend ab konkreter Geltendmachung des Anspruches.)
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