Eingruppierung durchsetzen, Gewerbesachbearbeiter
#1

Hallo, ich arbeite seit über 20 Jahren als Gewerbesachbearbeiter und bin seitdem mit der E 8 eingestuft. Laut der Beispielliste müsste ich mit der 9a vergütet werden. Wie und wo setze ich meinen Anspruch durch? MfG Yvonne
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#2

Die Beispiele stammen aus Stellenausschreibungen und können keine individuelle Stellenbewertung und Eingruppierung ersetzen. Die Stelle in der Liste kann hinsichtlich Tätigkeiten, Zeitanteilen etc. von Deiner Stelle abweichen. Und auch persönliche Voraussetzungen können bei der Eingruppierung eine Rolle spielen.

Also solltest du zunächst einmal Deine Arbeitsvorgänge mit Zeitanteilen erfassen, anschließend bewerten und Deine Eingruppierung durchspielen.

Wenn dann dabei herauskommt, dass du in die Entgeltgruppe 9a gehörst, dann mache dies geltend, indem du auch rückwirkend den Differenzbetrag einforderst.
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