Eingruppierung des Verkehrsleiters
#1

Hallo Zusammen.

Ich bin seit etwas über einem Jahr bei den Versorgungsbetrieben als Fuhrparkmanager eingestellt. Eingruppierung ist E8.

Nun soll ich eine Fortbildung zum Verkehrsleiter machen, da dieser gesetzlich vorgeschrieben ist für unseren Betrieb.

Der rechtliche Rahmen der Tätigkeit eines Verkehrsleiters ist allerdings ein völlig anderer. Da ein Verkehrsleiter beim BAG benannt und für das Unternehmen als Verantwortlicher eingetragen wird.

Zum Beispiel haftet ein Verkehrsleiter bei Unfällen etc. mit seinem Privatvermögen und es kann bei Verstößen durch Kollegen Punkte auf mein Konto geben, ist dies voll, wird ein 5 jähriges Berufsverbot verhängt. Das hat in meinen Augen nichts mehr mit dem reinen Fuhrparkmanagement zu tun.

Die Frage ist, wo muss hier eine Eingruppierung statt finden? Hier sehe ich die durch den Gesetzgeber vorgegebene Verantwortung und Verpflichtung schon auf einem Niveau, das die eines Bereichsleiters sogar noch übersteigt.

Vielleicht hat hier ja jemand Erfahrung mit der Bestellung zum Verkehrsleiter und kann dazu mehr sagen.

Vielen Dank
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#2

Welcher Tarifvertrag findet Anwendung?
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#3

Der TV-V
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