09.02.2026, 13:38
Hallo,
ich benötige einmal Hilfe:
Vor sechs Jahren habe ich meine Stelle als Angestellte gem. TVöD 13 in einer Kommunalverwaltung in NRW angetreten. Zuvor habe ich den Vorbereitungsdienst für den höheren bautechnischen Verwaltungsdienst abgeschlossen. Jetzt würde ich mich gerne verbeamten lassen, in diesem Jahr erreiche ich die Altersgrenze. Meine Stelle ist als A 13 gD im Stellenplan hinterlegt, die Prüfung zur Änderung auf A 13 hD läuft noch.
Was in der Vergangenheit von meinem Arbeitgeber immer als problemlos dargestellt wurde, soll jetzt plötzlich doch nicht mehr funktionieren. Das Personalamt stellt sich jetzt auf den Standpunkt, dass ich mit A11 starten müsste. Das erschließt sich mir überhaupt nicht und das war vorher auch nie Thema.
Kann mir jemand helfen, ob das trotz meiner Befähigung für den höheren Dienst und einer bereits bekleideten A13-Stelle rechtmäßig und richtig ist?
Vielen Dank!
ich benötige einmal Hilfe:
Vor sechs Jahren habe ich meine Stelle als Angestellte gem. TVöD 13 in einer Kommunalverwaltung in NRW angetreten. Zuvor habe ich den Vorbereitungsdienst für den höheren bautechnischen Verwaltungsdienst abgeschlossen. Jetzt würde ich mich gerne verbeamten lassen, in diesem Jahr erreiche ich die Altersgrenze. Meine Stelle ist als A 13 gD im Stellenplan hinterlegt, die Prüfung zur Änderung auf A 13 hD läuft noch.
Was in der Vergangenheit von meinem Arbeitgeber immer als problemlos dargestellt wurde, soll jetzt plötzlich doch nicht mehr funktionieren. Das Personalamt stellt sich jetzt auf den Standpunkt, dass ich mit A11 starten müsste. Das erschließt sich mir überhaupt nicht und das war vorher auch nie Thema.
Kann mir jemand helfen, ob das trotz meiner Befähigung für den höheren Dienst und einer bereits bekleideten A13-Stelle rechtmäßig und richtig ist?
Vielen Dank!


