Eingruppierung bei Wechsel von TV-N in TV-V
#1

Hallo,
ich möchte bei dem selben Arbeitgeber intern den Job wechseln. Aktuell werde ich nach TV-N bezahlt. Die neue Stelle wäre allerdings im TV-V. 
Ist es Gang und Gebe in der Eingruppierung wieder zurückgestuft zu werden? Das wäre ja normalerweise eine Verschlechterung. Ich hatte mir die selbe Eingruppierung wie vorher vorgestellt.
Gehaltstechnisch wäre dieselbe Gruppe & Stufe wie in TV-N nun im TV-V das gleiche, wie eine niedrigere Gruppe & dafür höhere Stufe.
Vielen Dank!
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#2

Wenn du eine Aufgabe anstrebt die eine geringere Eingruppierung bedeutet ist das halt die Folge. Grundsätzlich zwingt einen ja niemand eine Stelle mit geringerer Eingruppierung zu übernehmen.
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