Eingruppierung bei Neueinstellung
#1

Guten Abend,
ich möchte mich auf eine Stelle bei einer bayerischen Gemeinde bewerben. Die Stelle ist mit Entgeltgruppe 11 ausgeschrieben. Desweiteren enthält die Stellenausschreibung einen Satz nach dem Motto "Es werden nur Bewerber mit BL2 (Verwaltungsfachwirt), die mindestens in Entgeltgruppe 10, sind berücksichtigt. "
Ich habe den Verwaltungsfachwirt, bin aber aktuell bei einer anderen Kommune in Entgeltgruppe 8 eingruppiert und nicht in E 10. Somit erfülle ich nicht die Anforderungen für eine Neueinstellung in E 11 und müsste erst in E9b,c,10 eingruppiert werden und diese durchlaufen? Im Tarifbereich gibt es doch meines Wissens kein Sprungbeförderungsverbot wie bei den Beamten? Gem. Tarifautomatik sind doch die Tätigkeitsmerkmale der Stelle entscheidend und nicht aus welcher Entgeltgruppe ich herkomm? Muss ich überhaupt im Bewerbungsanschreiben oder im Lebenslauf meine derzeitige Entgeltgruppe preisgeben?
Vielen Dank vorab!
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#2

Im Regelfall wirst du wegen der nicht Erfüllung der Anforderungen aus der Ausschreibung nicht berücksichtigt werden. Wenn man dich trotzdem auswählt und Aufgaben nach E11 überträgt bist du entsprechend eingruppiert.
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#3

Das mit der Eingruppierung ist nicht das Problem, aber hinsichtlich der Bestenauslese, wirst Du möglicherweise leer ausgehen, da andere Bewerber in EG 10 als besser geeignet angesehen werden könnten ( Mehr Erfahrung in höherwertigen Tätigkeiten ). Die Eingruppierung brauchst Du in Deiner Bewerbung nicht angeben.
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#4

Ich würde es ausprobieren, denn die grundsätzliche Voraussetzung (Verwaltungsfachwirt) ist ja vorhanden.
Ich bin jetzt auch von 11 auf 13 gesprungen.
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