16.04.2019, 23:40
Guten Abend,
ich möchte mich auf eine Stelle bei einer bayerischen Gemeinde bewerben. Die Stelle ist mit Entgeltgruppe 11 ausgeschrieben. Desweiteren enthält die Stellenausschreibung einen Satz nach dem Motto "Es werden nur Bewerber mit BL2 (Verwaltungsfachwirt), die mindestens in Entgeltgruppe 10, sind berücksichtigt. "
Ich habe den Verwaltungsfachwirt, bin aber aktuell bei einer anderen Kommune in Entgeltgruppe 8 eingruppiert und nicht in E 10. Somit erfülle ich nicht die Anforderungen für eine Neueinstellung in E 11 und müsste erst in E9b,c,10 eingruppiert werden und diese durchlaufen? Im Tarifbereich gibt es doch meines Wissens kein Sprungbeförderungsverbot wie bei den Beamten? Gem. Tarifautomatik sind doch die Tätigkeitsmerkmale der Stelle entscheidend und nicht aus welcher Entgeltgruppe ich herkomm? Muss ich überhaupt im Bewerbungsanschreiben oder im Lebenslauf meine derzeitige Entgeltgruppe preisgeben?
Vielen Dank vorab!
ich möchte mich auf eine Stelle bei einer bayerischen Gemeinde bewerben. Die Stelle ist mit Entgeltgruppe 11 ausgeschrieben. Desweiteren enthält die Stellenausschreibung einen Satz nach dem Motto "Es werden nur Bewerber mit BL2 (Verwaltungsfachwirt), die mindestens in Entgeltgruppe 10, sind berücksichtigt. "
Ich habe den Verwaltungsfachwirt, bin aber aktuell bei einer anderen Kommune in Entgeltgruppe 8 eingruppiert und nicht in E 10. Somit erfülle ich nicht die Anforderungen für eine Neueinstellung in E 11 und müsste erst in E9b,c,10 eingruppiert werden und diese durchlaufen? Im Tarifbereich gibt es doch meines Wissens kein Sprungbeförderungsverbot wie bei den Beamten? Gem. Tarifautomatik sind doch die Tätigkeitsmerkmale der Stelle entscheidend und nicht aus welcher Entgeltgruppe ich herkomm? Muss ich überhaupt im Bewerbungsanschreiben oder im Lebenslauf meine derzeitige Entgeltgruppe preisgeben?
Vielen Dank vorab!