Eingruppierung bei Arbeitgeberwechsel
#1

Hallo,

ich habe Fachabitur und Fachangestellte für Arbeitsförderung in der Agentur für Arbeit gelernt. Seit 2 Jahren bin ich in der Tätigkeitsebene 4 Tvöd BA als Sachbearbeiterin beschäftigt, was einer Eingruppierung in der Entgeltgruppe 9 des Tvöd entspricht.
Meine Frage: muss bei einem Wechsel des Arbeitgebers z.B. in die Gemeinde der Angestelltenlehrgang 2 zwingend absolviert werden? Hat man überhaupt Chancen sich ohne den AL2 auf eine EG9 Stelle zu bewerben?
Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen
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#2

Kommunen fordern für Verwaltungsstellen von EG 5 - EG 9a meist eine Ausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten bzw. den Angestelltenlehrgang 1.

Ich weis jetzt nicht genau, ob deine Ausbildung entsprechende Ausbildungsinhalte vermittelt und daher anerkannt werden kann.
Für Stellen ab EG 9b wird regelmäßig ein Studium bzw. der Angestelltenlehrgang II gefordert.

Wenn in der Stellenausschreibung diese Voraussetzungen gefordert werden, dann darf der Arbeitgeber nicht davon abweichen.
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