Eingruppierung als Rechtsfachwirt
#1

In welcher EG wäre man mit dem Abschluss Rechtsfachwirt eingeordnet?

Mfg
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#2

Hallo,

im TVöD und TV-L wird in der Regel nicht nach der Ausbildung, sondern nach der übertragenen Tätigkeit eingruppiert. Schauen Sie sich die jeweilige Entgeltordnungen mit den Eingruppierungsmerkmalen an, dann erkennen Sie das.

Für einzelne Eingruppierungen sind entsprechende Ausbildungen vorgeschrieben. Den „Rechtsfachwirt“ finden Sie nicht dabei. Ich glaube nicht, dass diese Ausbildung den abzulegenden Prüfungen I und II der Ausbildungs- und Prüfungspflicht entspricht oder gleichwertig ist.

Letztendlich entscheidet das der Arbeitgeber evtl. in Abstimmung mit dem KAV. Der Personal- oder Betriebsrat könnte auch noch ein Wort mitzureden haben.

Herzliche Grüße,
nOrdI
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