Eingruppierung als Quereinsteiger
#1

Guten Tag, ich bin vor 2,5 Jahren als Quereinsteiger in eine Verwaltungsgemeinschaft in Bayern eingetreten. 

Meine erste Tätigkeit war die Sachbearbeitung der Grund- und Gewerbesteuer sowie der Abfall- und Hundesteuer. Ich war in EG 6/4 eingruppiert. 

Vor einem Jahr bin ich ins Vorzimmer gewechselt und mache jetzt Situngsdienst, Sektretariat, Öffentlichkeitsarbeit, Homepagebetreuung und eine geplante Einführung einer Bürgerzeitung. Das alles zusammen mit einer Kollegin in 24 Wochenstunden. Ich wollte eine Höhergruppierung in 6/6. Jetzt wurde mir ein Zuschlag von 80,- Euro angeboten mit dem Hinweis, dass die Höhergruppierung sowieso mit den Jahren erfolgt und ich von dem Zuschlag (der mit Einführung der Bürgerzeitung nochmal um 80,-Euro steigen soll) besser bedient bin. 

Wie sehen Sie dass? Ich sehe mich eigentlich eher in der EG 8 oder 9, da ich z. B. die Homepage für 4 Gemeinden alleine betreue. 

Freue mich auf Ihre Antwort.
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#2

Was ist 6/4 und Höhergruppierung in 6/6? Dachte erst, das wären die Stufen der Entgeltgruppe 6 aber das kann es ja nicht sein, wenn Du von Höhergruppierung sprichst. Und was soll das für ein Zuschlag sein? Irgendwelche Zuschläge sieht der TVÖD nicht vor und übertarifliche Bezahlung ist in den allermeisten Ländern nicht zulässig.
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#3

Hallo,

Zitat:ich bin vor 2,5 Jahren als Quereinsteiger in eine Verwaltungsgemeinschaft in Bayern eingetreten.
Meine erste Tätigkeit war die Sachbearbeitung der Grund- und Gewerbesteuer sowie der Abfall- und Hundesteuer. Ich war in EG 6/4 eingruppiert. 

Wie war die Stelle den im Stellenplan bewertet? Gibt es dazu eine Stellenbeschreibung und -bewertung?

Zitat:Ich wollte eine Höhergruppierung in 6/6.

Das ist keine Höhergruppierung sondern ein vorgezogener Stufenwechsel. Normalerweise müsstest Du noch 1,5 Jahre in der Stufe vier und anschließend 5 Jahre in der Stufe fünf bleiben.

Zitat:Jetzt wurde mir ein Zuschlag von 80,- Euro angeboten mit dem Hinweis, dass die Höhergruppierung sowieso mit den Jahren erfolgt und ich von dem Zuschlag (der mit Einführung der Bürgerzeitung nochmal um 80,-Euro steigen soll) besser bedient bin.

 Um welchen Zuschlag soll sich das denn handeln? Gibt es den im TVöD?

Zitat:Wie sehen Sie dass? Ich sehe mich eigentlich eher in der EG 8 oder 9, da ich z. B. die Homepage für 4 Gemeinden alleine betreue. 

Welche Entgeltgruppe passt, müsste sich auch der Stellenbeschreibung und -bewertung ergeben. Falls die schon durchgeführt wurde, könnte das Ergebnis im Stellenplan stehen. Vielleicht auch mal die Vorgängerin/den Vorgänger fragen?

Zudem kommt es noch darauf an, ob eine bestimmte Ausbildung für die Stelle verlangt wird (z.B. Verwaltungsfachangestellte). Falls keine entsprechende Ausbildung vorliegt, soll man laut Entgeltordnung eine Gruppe tiefer eingruppiert werden (z.B. EG 7 statt EG 8).

Hast Du schon mal mit dem Personalrat darüber gesprochen?

Viel Erfolg…
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#4

Ein Stellenplan ist für Tarifbeschäftigte völlig irrelevant.
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#5

(30.03.2022, 08:54)Gast schrieb:  Ein Stellenplan ist für Tarifbeschäftigte völlig irrelevant.

Er ist für die Eingruppierung irrelevant. Er ist aber für die dauerhafte Übertragung von höherwertiger Aufgaben haushaltrechtliche Voraussetzung. Auch wenn der Eingruppierungsanspruch auch durch eine haushaltsrechtlich nicht gedeckte Übertragung von Aufgaben entsteht.
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