Eingruppierung als Ingenieur
#1

Hallo,

ich bin eine w, 28, Ingenieurin. Ich habe die Tarifstufe E9b bei meinem kommunalen Arbeitgeber erhalten und bin darüber gestolpert, dass das die Eingruppierung der Meister ist und Ingenieure eigentlich bei E10 anfangen.

Die Argumentation war damals, dass ich nicht genau die gleiche Tätigkeit vorher ausgeführt habe. Ich arbeite nun seit 8 Monaten im Betrieb und bringe die gleiche Leistung wie  meine Ingenieur-Kollegen.

Ich möchte mich korrekt nach E10 eingruppieren lassen.
Ist das im Öffentlichen Dienst einfach so möglich? 

Hat jemand Tipps?

mfg
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#2

Wenn Du zu mindestens zu 50 % Ingenieur-Tätigkeiten ausüben musst, Dir also entsprechende Ingenieur-Tätigkeiten übertragen wurden, hast Du Anspruch auf die Entgeltgruppe 10.

Ich würde schnellstmöglich die korrekte Eingruppierung geltend machen, d.h. Eingruppierung in Entgeltgruppe 10 ab dem x.x.202x.

Das ist im öffentlichen Dienst für Tarifbeschäftigte einfach möglich, es bedarf keiner Stelle im Haushaltsplan oder ähnliches (also anders als bei Beamten).

Du hast grundsätzlich auch Anspruch auf Nachzahlung der zu geringen Entgelte für bis zu 6 Monate (§ 37 TVöD).
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#3

Man ist gemäß der dauerhaft übertragenen Tätigkeiten eingruppiert, nicht nach der Ausbildung.
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