Eingruppierung als Hausmeister und Metallbauer
#1

Sehr geehrte Damen und Herren, 
Ich bin Seit letztes Jahr in der Stadt als Hausmeister und Städtischer Mitarbeiter auf dem Betriebshof angestellt und habe einen Antrag auf Eingruppierung gestellt. Ich wurde in der E4 eingestuft beim Einstellungsgespräch und habe mich jetzt im Internet schlau gemacht. Es steht geschrieben, dass die E4 jeder bekommt dessen Ausbildung weniger als 3 Jahre gedauert hat. Meine Ausbildung als Metallbauer dauerte 3,5 Jahre und laut der Grundlage für E5 würde die E5 mir dann auch zu stehen. Unsere Mitarbeiter vom Personal sagen ich müsse 50% von meinem erlernten Job hier machen um diese E5 zu bekommen. Leider finde ich Dazu aber im Internet nichts. Könnt Ihr mir dazu weiterhelfen?

Mit freundlichen Grüßen
Der Hausmeister
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#2

Bist du denn als Metallbauer tätig? Das wäre Voraussetzung für die E5. Es lohnt sich den Tarifvertrag und nicht irgendwelche Internetseiten anzuschauen.
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#3

Das wird auch im jeweiligen Bezirkstarifvertrag geregelt.
In Bayern wärst du als Hausmeister mind. in EG 5. Du musst allerdings mehr als 50% Hausmeistertätigkeiten haben.
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#4

Ich bin direkt als Hausmeister und städtischer Mitarbeiter angestellt. Ist 50/50 geteilt. Beides läuft quasi ja über das Rathaus wo ich Hausmeister bin. Ich finde aber nichts wo es drin steht dass ich mindestens 50 % von meinem erlernten Job in meiner Hausmeister Tätigkeit erfüllen muss um die E5 zu bekommen.
In den gesetzlichen Eingruppierungsregeln steht davon nichts geschrieben.
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#5

Und ich bin' nach Tvöd vka eingruppiert. Und da steht klipp und klar.
E5 = mindestens 3 Jahre Ausbildungszeit in einem anerkannten Beruf.
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#6

(05.03.2021, 23:31)Gast schrieb:  Ich bin direkt als Hausmeister und städtischer Mitarbeiter angestellt. Ist 50/50  geteilt. Beides läuft quasi ja über das Rathaus wo ich Hausmeister bin. Ich finde aber nichts wo es drin steht dass ich mindestens 50 % von meinem erlernten Job in meiner Hausmeister Tätigkeit erfüllen muss um die E5 zu bekommen.
In den gesetzlichen Eingruppierungsregeln steht davon nichts geschrieben.
§ 12 Abs. 2 Satz 2 TVöD-VKA!

(05.03.2021, 23:41)Gast schrieb:  Und ich bin' nach Tvöd vka eingruppiert. Und da steht klipp und klar.
E5 = mindestens 3 Jahre Ausbildungszeit in einem anerkannten Beruf.
Wenn dann zitiere nicht nur Teile der Regelungen.
Du hast vergessen zu schreiben " die in ihrem oder einem diesem verwandten Beruf beschäftigt sind".

Wie ich schon geschrieben habe, den Bezirkstarifvertrag nicht vergessen. Der hat in der Regel Vorrang vor der Entgeltordnung.
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