Eingruppierung als Geschäftsführer
#1

Hallo,

ich gehöre einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an.
Dort bin ich in die Stufe 9b gemäß TVöD eingruppiert.
Vor fünf Jahren wurde ich zum Geschäftsführer unserer 100%igen Tochterfirma ernannt, das auch notariell beglaubigt wurde.
Seit diesem Tag kamen zusätzliche Aufgaben sowie Verantwortung zu meiner eigentlichen Arbeit hinzu, allerdings ohne Vergütung.
Mittlerweile nimmt die Arbeit der Tochterfirma mehr Zeit in Anspruch als meine eigentlichen Aufgaben.

Deshalb meine Frage, wie und ob man mich in eine höhere Stufe eingruppieren kann?
Mein Vorgesetzter (Geschäftsführer der Mutterfirma) ist in der Tochterfirma gleichstellter Geschäftsführer.
Dieser bekommt zwar keine extra Vergütung, führt aber auch keinerlei Arbeiten für diese durch. Er trägt allein mit die Verantwortung.
Mein Vorgesetzter ist in die Entgeldgruppe 14 eingruppiert.
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#2

Mit Stufe ist die Entgeltgruppe gemeint? Es müssen deine auszuübenden Tätigkeiten geklärt werden und dann bewertet werden.
Aus dem bisher vorgetragenen lässt sich keine Einschätzung zur korrekten Eingruppierung ableiten.

Es gibt keinen Arbeitsvertrag als Geschäftsführer sondern nur den Arbeitsvertrag mit der Körperschaft des öffentlichen Rechts?
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#3

Ja es ist die Entgeldgruppe gemeint.
Es besteht nur ein Arbeitsvertrag mit der Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Die Tochterfirma ist eine GmbH.

Arbeiten für die GmbH:

- Vertragsabschlüsse mit Entsorgungsanlagen
- Überwachung der Einhaltung der Entsorgungswege
- Kalkulation der anfallenden Kosten
- Einkauf der benötigten Materialien (Container, Fahrzeuge etc.)
- Schulungen/Unterweisungen des Personals
- Verantwortlich für die Arbeitsicherheit (Koordination wiederkehrende Prüfungen der Arbeitsmittel)
- Bestellung zur Leitung und Beaufsichtigung verantwortlicher Personen gem. § 4 EfbV/AbfAEV- Koordinationen des Stoffstromes der Abfallmengen

- Akquise/Vertragsabschlüsse der Kunden
- Kundenstamm/Aufträge anlegen
- Direkter Vorgesetzter des eingesetzten Personals
- Disposition von Personal und Material
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#4

Richtig klar ist es mir nicht wie es arbeitsrechtlich genau ausgestaltet ist. Ich würde eigentlich ein Vertragsverhältnis zwischen GmbH und dir sinnvoll finden. Personalgestellung etc. ist es auch nicht?

Hinsichtlich der Eingruppierung:
Grundsätzlich würde ich unabhängig von der tariflichen Lage einfach mal verhandeln.

Tariflich halte ich E9c für gut möglich.
Wenn die Geschäftsführung mindestens 50% sind wäre E10 nicht möglich. E 11 könnte bei entsprechende Größe der GmbH und eigener Entscheidungskompetenz möglich sein. Für E12 müsste die GmbH schon sehr groß sein.
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