Eingruppierung Vollstreckung
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Guten Tag,
mich würde interessieren, wie der Vollstreckungsinnendienst im Allgemeinen eingruppiert wird und ob es hier evtl. auch positive aktuelle Rechtsprechung gibt. Gefunden habe ich nur ein Urteil des LAG Berlin-Brandenburg 19 Sa 1349/19, welches sich lediglich für die 6 ausspricht. Tätigkeiten wären die komplette Vollstreckung - von Ersuchen über Pfändungen, Niederschläge, Ratenzahlungsvereinbarungen, Zahlungen, Klärung mit Buchhaltung und Ämtern usw. 
Vielen Dank
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