Eingruppierung Verwaltungsfachangestellte: Straßenreinigung, Abwasser, usw.
#1

Ich bin ausgebildete Verwaltungsfachangestellte und auf einer Stelle mit folgender Stellenbeschreibung. Was sagt das Forum, welcher EG die Stelle zugeordnet werden sollte?

Die bei 6. unterstrichenen Tätigkeiten werden von mir ausgeführt und vom Chef stillschweigend vorausgesetzt. Die Personalabteilung weigert sich die Tätigkeiten in die Stellenbeschreibung aufzunehmen.

Folgende Kenntnisse werden vorausgesetzt:
G - Grundzüge, D - detaillierte Kenntnisse ohne weitere Vorschriften, B - Beherrschung Einzelvorschriften einschl. VwV, V - vertiefte Kenntnisse einschl. Rechtsprechung + Literatur

Kommunalverfassung des Landes (V), Verwaltungszustellungsgesetz (B), 
Kommunalabgabengesetz des Landes (V), Kostenordnung zum Verwaltungsvollstreckungsgesetz (B)
VwVfG (V), VwGO (B), VVKomHKV (G), BGB (B), VOL/A (V), VGV (V)
Straßenreinigungssatzung + Straßenreinigungsgebührensatzung d. Kommune (V), Niederschlagswasserentsorgungssatzung + NW-Gebührensatzung d. Kommune (V), Kostenerstattungssatzung d Kommune (V), DA Doppische Buchführung d. Kommune (G), DA zur Durchführung v. Vergabeverfahren (G)

1. Erarbeitung bzw. Aktualisierung v. Satzungen (Straßenreinigungs- + Niederschlagswasserentsorgungssatzung: 2 %
Bedarf zur Schaffung bzw. Änderung v. Ortsrecht feststellen, Satzungsentwurf erstellen bzw. mit anderen Beteiligten abstimmen, Beschlussvorlage fertigen

2. Organisation d. Straßenreinigung und des Winterdienstes: 34 %
Bedarf ermitteln (Örtlichkeit, Häufigkeit, Schwerpunkte), Markterkundung, Prüfung d. Ausschreibung v. Rahmenverträgen, Leistungsverzeichnis, Pläne + Bewertungsmatrix erstellen, Kostenschätzung, Ausschreibung über Vergabestelle veranlassen bzw. selbst durchführen, Nachfragen der Bieter beantworten, formale Prüfung d. Angebote, ggf. Aufhebung, Bietergespräche, Beteiligung politischer Gremien an Zuschlagserteilung, Zuschlag erteilen/Vertrag fertigen, mit Firmen Tourenpläne abstimmen bzw. Festlegungen vornehmen, Auftragsausführung koordinieren u. überwachen, beanstanden, Rechnungslegung prüfen, Soll-Stellung vornehmen, versicherungsrechtl. Anfragen beantworten, Bürgeranfragen prüfen u. beantworten

3. Prüfung d. Angaben aus Selbstbeauskunftung zur NW-Gebührenerhebung bzw. Einleitung d. Verwaltungsverfahrens bei Feststellung v. Fremdeinleitern im Kanalsystem: 14 %
Prüfung d. Angaben d. Gebührenpflichtigen anhand Auswertung v. Luftbildern, durch Vergleich v. Unterlagen, durch Inaugenscheinnahme vor Ort, durch Entgegennahme v. Informationen, bei Differenzen Anhörung d. Beteiligten, ggf. Festlegung neuer Werte, Bescheid erstellen, bei Nicht-Einigung bzw. Nicht-Beseitigung d. Fremdeinleitung Werte festsetzen bzw. Ersatzvornahme festsetzen bzw. veranlassen, Bußgeldverfahren einleiten, Soll-Stellungen vornehmen

4. Kostenfestsetzung für d. Bau von Grundstücksanschlussleitungen: 13 %
Festsetzung d. umlagefähigen Kosten f. d. Herstellung, Erneuerg., Veränderg., Beseitig. u. Unterhaltg. d. Grundstücksanschlussleitungen, Bescheid erstellen, Soll-Stellung vornehmen

5. Widerspruchsbearbeitung  i. B. auf Kostenfestsetzung nach 4. u. in Gebührenangelegenheiten nach 2. und 3.: 13 %
Widersprüche formell u. materiell prüfen, Anträge auf Aussetzg. d. Vollziehung prüfen, Vorbereitung v. Stellungnahmen innerh. d. Widerspruchverfahrens, Widerspruchs-/Abhilfebescheid fertigen, evt. Stundungswürdigkeit prüfen, Stundungsbescheid fertigen, Soll-Stellung vornehmen

6. Abrechnung v. Leistungen im Fachbereich: 29 %
Kontrolle auf Vorlage v. Bürgschaften, Einziehung SiEi, üpl/apl-Anträge stellen, Soll-Stellung vornehmen, innerbetriebl. Verrechnung vornehmen, Planung d. Ergebnis-HH d. Fachbereiches f. d. nächsten 4 Jahre, Beantragung d. Übertrag. v. HH-Resten f. d. Fachbereich, Zusammenstellg. d. Finanzen d. Fachbereiches zur Erstellung d. jährl.  Geschäftsberichtes, Überwachung des HH f. d. Fachbereich (Ergebnis- + Finanz-HH) bzgl. vorhandener Mittel f. Auftragserteilungen, Überprüfg. d. Jahresrechnungen f. Strom f. Betrieb v. Str.Beleuchtung, LSA u. NW-Pumpwerke, Fertigung v. Kostenerstattungen bei verursachten Schäden am kommunalen Eigentum durch Dritte
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