21.09.2023, 10:05
Hallo zusammen,
ich bin bei einer kleinen Kommune als Vermessungstechniker im AD in E9a eingestellt. In meiner Stellenbeschreibung sind die Tätigkeitsmerkmale Bautechnische Vermessungen (40%), Topographische Vermessungen (10%), Katastervermessungen (Einmessungen von Gebäuden, Bearbeitung von KV im Innendienst) (40%) sowie der Bereich Kartographie (15%) aufgelistet.
Wenn ich nun in die Entgeltordnung schaue, sind drei dieser vier Merkmale bei den VermessungsIngenieuren, also E10, beispielhaft aufgelistest.
Wenn ich nun auf Abschnitt "Sonstige Beschäftige, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrung..." verweise (ich bin seit 15 Jahren im AD tätig), sollte da dann nicht mehr als "nur" die E9a drin sein?
Vielen Dank schonmal vorab
ich bin bei einer kleinen Kommune als Vermessungstechniker im AD in E9a eingestellt. In meiner Stellenbeschreibung sind die Tätigkeitsmerkmale Bautechnische Vermessungen (40%), Topographische Vermessungen (10%), Katastervermessungen (Einmessungen von Gebäuden, Bearbeitung von KV im Innendienst) (40%) sowie der Bereich Kartographie (15%) aufgelistet.
Wenn ich nun in die Entgeltordnung schaue, sind drei dieser vier Merkmale bei den VermessungsIngenieuren, also E10, beispielhaft aufgelistest.
Wenn ich nun auf Abschnitt "Sonstige Beschäftige, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrung..." verweise (ich bin seit 15 Jahren im AD tätig), sollte da dann nicht mehr als "nur" die E9a drin sein?
Vielen Dank schonmal vorab