23.09.2021, 10:40
Guten Tag,
In unserem UVG-Team bearbeiten zwei Kolleginnen 50% Elterngeld und 50% Anspruchsübergang eingestellte Fälle UVG. Die anderen Kolleginnen von der Antragstellung, lfd Bearbeitung und Anspruchsübergang lfd. Fälle UVG.
Auf unsere Antragstellung auf Überprüfung der Eingruppierung haben wir folgende Entscheidungen mitgeteilt bekommen:
Die beiden Kolleginnen 50% Elterngeld/ 50% Anspruchsübergang eingestellte UVG - E 9b,
100 % Bearbeitung lfd. UVG mit Anspruchsübergang - 9a
Folgende Fragen habe ich: ist diese Unterscheidung rechtens
In unserem UVG-Team bearbeiten zwei Kolleginnen 50% Elterngeld und 50% Anspruchsübergang eingestellte Fälle UVG. Die anderen Kolleginnen von der Antragstellung, lfd Bearbeitung und Anspruchsübergang lfd. Fälle UVG.
Auf unsere Antragstellung auf Überprüfung der Eingruppierung haben wir folgende Entscheidungen mitgeteilt bekommen:
Die beiden Kolleginnen 50% Elterngeld/ 50% Anspruchsübergang eingestellte UVG - E 9b,
100 % Bearbeitung lfd. UVG mit Anspruchsübergang - 9a
Folgende Fragen habe ich: ist diese Unterscheidung rechtens