Eingruppierung Telefonzentrale
#1

Hallo, mich würde interessieren, ob Mitarbeiter in der Telefonzentrale einer Kreisverwaltung mit EG 4 (eingestellt mit EG 3 und dann nach 3 Jahren höher eingruppiert, weil es vom TVöD durch neue Eingruppierungsverordnung möglich war) richtig sind, oder wie ich in den Beispielen gesehen habe, EG 5 richtig ist. Uns wird nämlich immer gesagt, dass für diese Stelle die Eingruppierung EG 5 vom TVöD nicht zulässig sei. Und das, obwohl eine frühere Kollegin, die jetzt in Rente ist und für die wir eingestellt wurden, EG 5 bekommen hat, weil sie von BAT auf TVöD umgestellt wurde und darum EG 5 bekommen hat. 
Vielen Dank
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#2

Welche Aufgaben umfasst denn die Telefonzentrale? Das kann sich von Kommune zu Kommune durchaus unterscheiden. Entgeltgruppe 5 finde ich für die normalen Aufgaben in der Telefonzentrale, also ohne weitere Sachbearbeitung, als zu hoch.
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#3

Ich schließe mich #2 an; es kommt auf die tatsächlichen Aufgaben an.

Wenn man unter "Telefonzentrale" eher eine Art "Callcenter" versteht, in dem auch bereits allgemeine (wenn auch nur einfache) fachliche Auskünfte aller Art erteilt werden und bereits eine zielgenaue Weiterleitung an den zuständigen Sachbearbeiter aufgrund laienhafter Schilderung des Anliegens erfolgt, käme EG 5 durchaus in Betracht. Wenn es dagegen wirklich nur um das Verbinden (z. B. Weiterleitung eines Anrufers mit sozialem Anliegen ins Sekretariat des Sozialamts etc.) geht, dürfte die Eingruppierung richtig sein.
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#4

Hallo, also zu unseren Aufgaben gehört die Telefonzentrale (Gespräche bei ca.1000 Mitarbeitern im Haus sind sehr umfangreich. Gehen die Kollegen nicht ans Telefon, kommen die Gespräche zu uns zurück und große Diskussionen entstehen) und die Information für die erste Ansprache der Bürger, der Verkauf von Notfallmappen und grauen Müllsäcken. Und, was zwar keine Sachbearbeitung ist, aber fürs Haus sehr wichtig, dass bei Problemen jeglicher Art die Info, sprich wir, uns um ALLES kümmern, damit ein reibungsloser Ablauf gewährleistet wird. Das ist zwar keine spezielle Sachbearbeitung, bedeutet aber im Gesamtpaket eine große Belastung, die sich dann auch durch Corona immer mehr ausgeprägt hat.
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#5

Das geschilderte ist überwiegend nicht eingruppierungsrelevant. Tätigkeiten nach E5 sind nicht zu erkennen. E3-E4 sind durchaus realistisch.
Die Beispiele auf dieser Seite haben mit Eingruppierungen nichts zu tun. Es sind Stellenausschreibungen und es geht dabei die Information verloren, was da noch für Aufgaben vorgesehen sind. Es gibt in den Beispielen diverse Angaben zu Entgeltgruppen, die für den Jobtitel nicht plausibel sind.

Aber man kann sich natürlich auf eine solche Stelle bewerben, falls sie mal wieder ausgeschrieben wird (oder eine andere der gewünschten Entgeltgruppe).
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#6

Also zu dem, was # 3 schreibt, ist es tatsächlich so, dass wir bei vielen Anrufern und Besuchern präzise Auskunft erteilen, sprich, ob die Mitarbeiter in unserem Kreishaus zuständig sind oder zu einer anderen Behörde müssen, welcher Mitarbeiter genau was bei uns macht und an wen man sich auch außerhalb des Hauses wenden muss, um das Anliegen zu klären. Bei Corona haben wir, bevor es ein Bürgertelefon gab, die Informationen gegeben. Da spielt natürlich auch die Erwartung der Bürger eine große Rolle, die wir, um Stress und Ärger klein zu halten, schon vorab über vieles aufklären, was bedeutet das wir über alles Bescheid wissen (müssen!).
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