Eingruppierung TVV Personalcontrolling
#1

Hallo zusammen,

ich arbeite seit drei Jahren als Personalcontroller. Hab einen Masterabschluss mit der Vertiefung Steuer und Finanzen. Ich bin für die Holding Gesellschaft als Personalcontrollerin tätig mit über 4000 Mitarbeitern. Ich soll ein gesellschaftsübergreifendes strategisches Personalcontrolling aufbauen (Versorgung, Nahverkehr, Dienstleistung, etc.). Ich bin hierfür alleinverantwortlich und habe keine Arbeitskollegen. 
Könnt ihr mir weiterhelfen und in etwa einschätzen, wo diese Position im TVV einzustufen ist?
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#2

Ich würde zu E10-E11 neigen.
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#3

Wenn es eine Masterstelle ist: 12 nach Einarbeitung.
Ich schlage vor, dass du mit 12 ins Rennen gehst und gleichzeitig dich für die Einarbeitungsphase flexibel zeigst und entgegen kommen kannst.
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#4

Wo siehst du da die Tätigkeit, für die ein wissenschaftlicher Hochschulabschluss nötig wäre?
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#5

Ich klinke mich da mal ein. Ich kenne die Rechtsprechung zu dem Begriff "wissenschaftlicher Hochschulabschluss" nicht, aber:

Den Aufbau eines strategischen Personalcontrollings für so einen großen Konzerns würde ich schon als Tätigkeit ansehen, für die man einen wissenschaftlichen Hochschulabschluss benötigt. Oder wo zieht man da die Grenze?
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#6

(30.06.2022, 15:02)Gast schrieb:  Wo siehst du da die Tätigkeit, für die ein wissenschaftlicher Hochschulabschluss nötig wäre?

Ich muss über mehre Datenbanken Daten auswerten (Oracle, BW etc.) und diese an Führungskräfte und Vorstand automatisiert Reporten (Power BI oder SAC). Ich werde nicht nur ein Kennzahlensystem aufbauen, sondern auch Maßnahmen planen müssen für das Recuiting, die Personalentwicklung, usw. Ich glaube das ein reines Reporting tatsächlich nicht unbedingt einen Hochschulabschluss bedarf aber meine Aufgabe liegt im Wirksamkeitsmonitoring und Wertschöpfungsanalye. Ich glaube, dass mein Studium mich dazu befähigt hat, diese Anforderungen gerecht zu werden. Bin gespannt welche Stufe es am Ende wird aber schonmal danke an alle für die schnelle Rückmeldung.
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#7

(30.06.2022, 14:55)Gast schrieb:  Wenn es eine Masterstelle ist: 12 nach Einarbeitung.
Ich schlage vor, dass du mit 12 ins Rennen gehst und gleichzeitig dich für die Einarbeitungsphase flexibel zeigst und entgegen kommen kannst.
Danke. Ich denke so werde ich es machen Smile
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#8

Wenn es um Gehaltsverhandlungen und nicht die Eingruppierung geht, kann man getrost hoch ansetzen. Zumal viele Arbeitgeber, die nach TV-V bezahlen, die Eingruppierungsvorschriften sehr flexibel handhaben (bzw. mehr oder weniger bewusst nach höheren Entgeltgruppen bezahlen als sich aus der Eingruppierung eigentlich ergeben.)
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