Eingruppierung TVV
#1

Guten Tag,
wie kann man als Angestellter im öffentlichen Dienst die Eingruppierung privat bzw. parallel (AG hat ein externes Unternehmen eingesetzt, bei dem die Stellenbewertung negativ ausfiel) prüfen lassen?
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#2

Auf Angestellte im öffentlichen Dienst findet normalerweise nicht der TV-V Anwendung.
Man kann ebenfalls externe Dienstleister in Anspruch nehmen. Z.B. Gewerkschaften beraten ihre Mitglieder in diesen Fragen (allerdings mit durchwachsenden Qualität). Die meisten externen Anbieter arbeiten ganz überwiegend für die Arbeitgeberseite. Man müsste halt schauen wer den Auftrag übernehmen will (auch da kann die Qualität deutlich streuen). Letztlich kann man die korrekte Eingruppierung vom Arbeitsgericht feststellen lassen.

Hat man denn die Bewertung oder nur das Ergebnis bekommen. Eine Plausibilitätsprüfung eines qualifizierten Bewertungsberichts ist deutlich leichter (und ggf. auch günstiger) als eine vollständiges Gutachten zur Eingruppierung.

Ehrlich gesagt kenne ich im TV-V kaum Fälle wo der Arbeitgeber sich zu Lasten des Arbeitnehmers bei der Eingruppierung täusch. Recht oft sind Irrtümer zu Gunsten des Arbeitnehmers. Deshalb muss man mit vergleichen mit den angenommenen Eingruppierung von Personen mit ähnlichen Aufgaben noch vorsichtiger als sowieso sein.

Weshalb glaubst du denn, dass deine Aufgaben eine höhere Entgeltgruppe begründen würden?
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