Eingruppierung TV-L als Dozentin
#1

Sehr geehrte Damen und Herren,

bei uns im Unternehmen erfolgt eine Neueingruppierung in den TV-L.
Ich bin seit Juli 2021 als Dozentin für den Fachbereich Unternehmensführung bei einer Handwerkskammer angestellt. Zu meinen Aufgaben zählt das Unterrichten bei Meisterschülern (Teil 3 der Meisterausbildung = kaufmännischer Fachmann), bei Betriebswirten (Thema Controlling), sowie Mathevorbereitungskurse bei Meisterschülern und Auszubildenden inklusive der Überbetrieblichen Lehrunterweisung bei den Büroauszubildenden. Zwischendurch war ich 15 Monate in Elternzeit.
Nach meiner Recherche müsste ich mindestens in Entgeltgruppe 10, wenn nicht sogar 11 oder 12 eingruppiert werden. Was ist Ihre Meinung dazu?

Freundliche Grüße
NiÄn
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#2

In welchem Abschnitt der Entgeltordnung und in welchen Fallgruppen siehst du dich in E10, E11 bzw. E12?
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#3

Das ist hier die Frage. Dozenten in dem Sinne tauchen so nicht auf. Allerdings bin ich gelernte Bankkauffrau, habe anschließend meine Fachholschulreife im Bereich Wirtschaft gemacht. Darauffolgend Betriebswirtschaftslehre im Bachelor studiert, meine Ausbildereignung und eine pädagogisch didaktische Ausbildung zum Lehrer und Dozenten absolviert. Deswegen würde ich meine Stelle in die E10-12 eingruppieren. Oder?
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#4

Für diese Lehrtätigkeit sieht die Entgeltordnung zum TV-L keine Tätigkeitsmerkmale vor (auch nicht in deren Teil I). Es handelt sich hierbei um eine "bewusste Regelungslücke", siehe Vorbemerkung Nr. 4 zu allen Teilen der Entgeltordnung. Somit erfolgt keine Zuordnung zu einer Entgeltgruppe kraft Tarifautomatik (Eingruppierung iSd § 12 TV-L). Vielmehr ist das Entgelt einzelvertraglich ("konstitutiv") zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu vereinbaren.
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