Eingruppierung TVöD ohne Ausbildung
#1

Wir sind ein Versorgungsbetrieb (Strom, Wasser usw.) und haben eine Mitarbeiterin, die keine Berufsausbildung besitzt und im Büro Innendienst in EG 5 eingesetzt ist. Sie  soll nun eine Mutterschutzvertretung für ein Jahr für eine Kollegin ausüben, die derzeit in EG 8 TVöD eingruppiert ist.

Ich habe nun zwei Meinungen vorliegen, einmal wird sie für die Zeit der Vertretung eine EG niedriger also nach EG 7 bezahlt. Die zweite Meinung ist, da wir ein Versorgungsbetrieb sind und für die nach den Vorbemerkungen Nr. 5 Buchst. d zum TVöD keine Ausbildungs- und Prüfungspflicht besteht, ist sie für die Zeit der Vertretung nach EG 8 TVöD zu entlohnen.

Was stimmt nun?
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#2

Die Ausbildungs- und Prüfungspflicht hätte nicht zur E7 geführt. Aber das ist nicht relevant, da diese sowieso nicht greift. Wegen der Fallgruppe 2 on E5/E6 und darauf aufbauende Entgeltgruppen ergibt sich auch daraus keine Anforderung in der Person. Damit aus meiner Sicht Anspruch auf Zulage nach E8.
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