Eingruppierung TVöD-S Entgeltgruppen 10 / 11
#1

Muss ich für die Entgeltgruppe 11 TVöD S unbedingt Personalverantwortung haben?
Sind die Nummerierungen 1., 2., 3. additiv oder muss nur eins erfüllt sein?

Entgeltgruppe 10:
  1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 9c, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der Entgeltgruppe 9c heraushebt.
  2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 8 Fallgruppe 3 oder der Entgeltgruppe 9c Fallgruppe 4, denen mindestens eine Beschäftigte oder ein Beschäftigter mindestens der Entgeltgruppe 9c und mindestens eine Beschäftigte oder ein Beschäftigter mindestens der Entgeltgruppe 6 oder mindestens eine Beschäftigte oder ein Beschäftigter mindestens der Entgeltgruppe 9c und mindestens zwei Beschäftigte mindestens der Entgeltgruppe 3 durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind. (Hierzu Protokollerklärung Nr. 1)
  3. Beschäftigte der Entgeltgruppe 9b Fallgruppe 4, denen mindestens zwei Beschäftigte mindestens der Entgeltgruppe 9a und mindestens zwei Beschäftigte mindestens der Entgeltgruppe 3 durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind. (Hierzu Protokollerklärung Nr. 1)
Entgeltgruppe 11:
Beschäftigte der Entgeltgruppe 9c, deren Tätigkeit sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der Entgeltgruppe 9c heraushebt.
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#2

"Muss ich für die Entgeltgruppe 11 TVöD S unbedingt Personalverantwortung haben?"
Nein. Aber die Heraushebungsmerkmale sind mit Personalverantwortung leichter zu erfüllen.

"Sind die Nummerierungen 1., 2., 3. additiv oder muss nur eins erfüllt sein?"
Es sind getrennte Fallgruppen. Allerdings spielen diese für die E11 sowieso keine Rolle, da E11 auf der E9c aufbaut nicht auf der E10.
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