Eingruppierung TVöD
#1

Hallo!
 
Seit 2014 bin ich Verwaltungsangestellte (Betriebswirt VWA) in einer Verwaltungsgemeinschaft in Bayern mit rd. 5400 Einwohnern. Mein Zuständigkeitsbereich umfasst das Bauamt und Verkehrswesen. Direkte Kollegen habe ich keine, bin also Einzelkämpferin in Teilzeit.
 
Eingestuft wurde ich damals in EG 6. Im Rahmen einer Betriebsprüfung wurde festgestellt, dass ich zu niedrig eingestuft bin. Leider wurde vonseiten der Gemeinde bis dato nach zwei Jahren immer noch keine Richtigstellung bzw. Überprüfung meiner Tätigkeitsbeschreibung durchgeführt.
 
Mein Aufgabenbereich umfasst im groben: Bearbeitung Bauanträge, Auskunft bei Bauvorhaben, Überprüfung Festsetzungen Bebauungspläne, Sitzungsdienst Bauausschuss , Hausnummernvergabe, Bescheiderstellung Bauvorhaben, Umlegungsangelegenheiten, Enteignungsangelegenheiten, Bodenverkehr, Grundstücksteilungen, Vorkaufsrecht, Anfragen Verkehrswertgutachten, Beantragung Vermessungen, Notartermine, Archivierung Notarurkunden, Bearbeitung Fortführungsnachweise, Verkehrsrechtliche Anordnungen, Ausnahmegenehmigungen, Verkehrsrechtliche Anhörungen, Bescheiderstellung und Bearbeitung Veranstaltungen, Straßen – Führung Bestandsverzeichnisse, Widmungen, Einziehungen,
Straßenbefahrungen Überhänge, Verkehrszeichen, Straßenzustand, Helm- und Gurtbefreiungen, Ökoflächenkataster, Organisation Ausstellung, Spezifische Softwareupdates auf dem Server, Datenrücksicherung Vermessungsamt, Stellvertretende Friedhofsverwaltung, Vertretung Vorzimmer Bürgermeister etc. Nebenbei kommen noch viele kleinere Tätigkeiten hinzu.
 
Mich würde interessieren, welche Eingruppierung bei meinem Arbeitsbereich grundsätzlich üblich ist.

Für jede hilfreiche Antwort, Ratschläge und Tipps bin ich sehr dankbar.

Viele Grüße
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#2

Bei einer solchen Vielzahl von Aufgaben hängt es von den Zeitanteilen der zu bildenden Arbeitsvorgänge ob welche Eingruppierung vorliegt. E6-E9a unterscheiden sich nur in den Zeitanteilen selbstständige Leistung.

Was war es für eine Betriebsprüfung? Bzw. was soll dies bei einer Behörde sein?
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#3

Dabei handelte es sich um eine überörtliche Prüfung durch das Landratsamt. Diese fand vor rund 2 Jahren statt. Meine Tätigkeitsbeschreibung mit Zeit-Anteil (Bauwesen 52 %, Verkehrswesen 23 % etc.) wurde seither nicht weiter beachtet. Alle Mitarbeiter des Rathauses mussten eine Tätigkeitsbeschreibung abgeben, leider fehlt immer noch die Beschreibung einer einzelnen Mitarbeiterin, was das ganze angeblich verzögert. Bei der Prüfung wurde lediglich meine Eingruppierung angezweifelt.
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#4

Also die Eingruppierung würde ich spontan auch anzweifeln - auch ohne die Zeitanteile zu kennen. Da es von der Eingruppierung auch nicht tiefer geht, empfehle ich, unabhängig von der seitens der Dienststelle angeforderten Tätigkeitsbeschreibungen, einen Antrag auf Höhergruppierung zu stellen, um ggf. Ansprüche zu sichern.
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#5

Bereits vor einem halben Jahr habe ich einen schriftlichen Antrag gestellt um in EG 8 zu gelangen. Leider wird mündlich auf die Prüfung der gesamten Tätigkeitsbeschreibungen verwiesen... wohl um Zeit zu gewinnen damit Kosten gespart werden :-(

Trotzdem vielen Dank für Ihre Einschätzung!
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#6

Vorsichtig mit Anträgen. Da ist ggf. fraglich ob es die tarifliche Ausschlussfrist unterbricht. Eigentlich sollte man schriftlich die entsprechende Bezahlung fordern.
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#7

(14.09.2020, 17:14)Gast schrieb:  Also die Eingruppierung würde ich spontan auch anzweifeln - auch ohne die Zeitanteile zu kennen. Da es von der Eingruppierung auch nicht tiefer geht, empfehle ich, unabhängig von der seitens der Dienststelle angeforderten Tätigkeitsbeschreibungen, einen Antrag auf Höhergruppierung zu stellen, um ggf. Ansprüche zu sichern.

Es gibt keine Anträge auf Höhergruppierung. Man ist gemäß der dauerhaft übertragenen Tätigkeiten eingruppiert. Ein Antrag ist dafür weder vorgesehen noch erforderlich. Wenn man meint, der Arbeitgeber irrt in seiner Rechtsmeinung, muß man die korrekte Bezahlung verlangen,also geltend machen. Ggf. mit einer Eingruppierungsfeststellungsklage.
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