14.09.2020, 15:40
Hallo!
Seit 2014 bin ich Verwaltungsangestellte (Betriebswirt VWA) in einer Verwaltungsgemeinschaft in Bayern mit rd. 5400 Einwohnern. Mein Zuständigkeitsbereich umfasst das Bauamt und Verkehrswesen. Direkte Kollegen habe ich keine, bin also Einzelkämpferin in Teilzeit.
Eingestuft wurde ich damals in EG 6. Im Rahmen einer Betriebsprüfung wurde festgestellt, dass ich zu niedrig eingestuft bin. Leider wurde vonseiten der Gemeinde bis dato nach zwei Jahren immer noch keine Richtigstellung bzw. Überprüfung meiner Tätigkeitsbeschreibung durchgeführt.
Mein Aufgabenbereich umfasst im groben: Bearbeitung Bauanträge, Auskunft bei Bauvorhaben, Überprüfung Festsetzungen Bebauungspläne, Sitzungsdienst Bauausschuss , Hausnummernvergabe, Bescheiderstellung Bauvorhaben, Umlegungsangelegenheiten, Enteignungsangelegenheiten, Bodenverkehr, Grundstücksteilungen, Vorkaufsrecht, Anfragen Verkehrswertgutachten, Beantragung Vermessungen, Notartermine, Archivierung Notarurkunden, Bearbeitung Fortführungsnachweise, Verkehrsrechtliche Anordnungen, Ausnahmegenehmigungen, Verkehrsrechtliche Anhörungen, Bescheiderstellung und Bearbeitung Veranstaltungen, Straßen – Führung Bestandsverzeichnisse, Widmungen, Einziehungen,
Straßenbefahrungen Überhänge, Verkehrszeichen, Straßenzustand, Helm- und Gurtbefreiungen, Ökoflächenkataster, Organisation Ausstellung, Spezifische Softwareupdates auf dem Server, Datenrücksicherung Vermessungsamt, Stellvertretende Friedhofsverwaltung, Vertretung Vorzimmer Bürgermeister etc. Nebenbei kommen noch viele kleinere Tätigkeiten hinzu.
Mich würde interessieren, welche Eingruppierung bei meinem Arbeitsbereich grundsätzlich üblich ist.
Für jede hilfreiche Antwort, Ratschläge und Tipps bin ich sehr dankbar.
Viele Grüße
Seit 2014 bin ich Verwaltungsangestellte (Betriebswirt VWA) in einer Verwaltungsgemeinschaft in Bayern mit rd. 5400 Einwohnern. Mein Zuständigkeitsbereich umfasst das Bauamt und Verkehrswesen. Direkte Kollegen habe ich keine, bin also Einzelkämpferin in Teilzeit.
Eingestuft wurde ich damals in EG 6. Im Rahmen einer Betriebsprüfung wurde festgestellt, dass ich zu niedrig eingestuft bin. Leider wurde vonseiten der Gemeinde bis dato nach zwei Jahren immer noch keine Richtigstellung bzw. Überprüfung meiner Tätigkeitsbeschreibung durchgeführt.
Mein Aufgabenbereich umfasst im groben: Bearbeitung Bauanträge, Auskunft bei Bauvorhaben, Überprüfung Festsetzungen Bebauungspläne, Sitzungsdienst Bauausschuss , Hausnummernvergabe, Bescheiderstellung Bauvorhaben, Umlegungsangelegenheiten, Enteignungsangelegenheiten, Bodenverkehr, Grundstücksteilungen, Vorkaufsrecht, Anfragen Verkehrswertgutachten, Beantragung Vermessungen, Notartermine, Archivierung Notarurkunden, Bearbeitung Fortführungsnachweise, Verkehrsrechtliche Anordnungen, Ausnahmegenehmigungen, Verkehrsrechtliche Anhörungen, Bescheiderstellung und Bearbeitung Veranstaltungen, Straßen – Führung Bestandsverzeichnisse, Widmungen, Einziehungen,
Straßenbefahrungen Überhänge, Verkehrszeichen, Straßenzustand, Helm- und Gurtbefreiungen, Ökoflächenkataster, Organisation Ausstellung, Spezifische Softwareupdates auf dem Server, Datenrücksicherung Vermessungsamt, Stellvertretende Friedhofsverwaltung, Vertretung Vorzimmer Bürgermeister etc. Nebenbei kommen noch viele kleinere Tätigkeiten hinzu.
Mich würde interessieren, welche Eingruppierung bei meinem Arbeitsbereich grundsätzlich üblich ist.
Für jede hilfreiche Antwort, Ratschläge und Tipps bin ich sehr dankbar.
Viele Grüße