Eingruppierung TVÖD VKA: Sachbearbeiter Tiefbau und Bauhof
#1

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin derzeit in der E5 Stufe 4 eingruppiert, denn ich war früher als Assistenzkraft tätig. 

Aufgrund div. Änderungen habe ich das Sachgebiet gewechselt, um dort eine Sachbearbeiterstelle anzutreten (Sachgebiet Tiefbau/Bauhof).
Nach der Einarbeitungsphase und der Gestaltung dieser Sachbearbeiterstelle wurde ein Antrag auf Höhergruppierung gestellt, leider wurde dieser abgelehnt.
Nach vielen Erkundungen muss ich feststellen, dass dies nicht richtig sein kann. Es muss mindestens die Eingruppierung E8 gewährleistet sein lt. TVÖD.

Vielleicht können Sie mir da weiterhelfen bzw. ein paar Muster/Vorlagen zur Stellenbeschreibung/Tätigkeitsstruktur liefern, wie das Ganze aussehen und formuliert werden muss, damit die E8 oder E9a gewährleistet wird.

Vielen Dank im Voraus!
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#2

"Nach vielen Erkundungen muss ich feststellen, dass dies nicht richtig sein kann. Es muss mindestens die Eingruppierung E8 gewährleistet sein lt. TVÖD."
Woraus würde sich dies ergeben? Wenn man davon ausgeht, dass E8 korrekt ist kann mit etwas anderen Zeitanteilen auch leicht eine E6 oder E7 korrekt sein.
Woraus stützt sich die Annahme E8 ist korrekt? Dann wäre schlicht das vorzutragen und ggf. vor Gericht durchzusetzen.
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#3

In die Entgeltgruppe 8 werden Arbeitnehmer der Verwaltung eingruppiert, die zeitlich mindestens 50 % vielseitige Fachkenntnisse benötigen und zeitlich mindestens 33 % selbständige Leistungen erbringen. Für handwerkliche Tätigkeiten sind die Voraussetzungen in den landesbezirklichen Tarifverträgen beschrieben
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