Eingruppierung Suchttherapeut
#1

Hallo zusammen, 

ich habe im kommenden Jahr mein Masterstuidum und die Weiterbildung als Suchttherapeut abgeschlossen. Erfolgt die Höhergruppierung aus dem SUE-Tarif nach E13 stufengleich? Der Arbeitgeber bleibt der selbe.

Besten Dank
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#2

Ja, die Stufe bleibt erhalten, wenn es im laufenden Arbeitsverhältnis passiert. Die Höhergruppierung erfordert natürlich die Übertragung von Aufgaben nach E13.
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#3

Hallo,
ist das tatsächlich so, dass Sie nach Master+Weiterbildung nach E13 TVÖD Bund/VKA etc. bezahlt werden? Ich dachte immer man bleibt im SuE.. und da auch nur S15.
Freue mich über eine Rückmeldung; Überlege auch die Weiterbildung zu machen. Da lockt die Aussicht auf E13 schon eher als auf S15...
Liebe Grüße
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