Eingruppierung / Stufenzuordnung bei Berufserfahrung
#1

Ich bin seit dem 1.5.2017 als Straßenreiniger bei einer Kommune beschäftigt und habe eine abgeschlossene Ausbildung zum Tischler. Bis zum Wechsel zur Kommune habe ich 28 Jahre als Tischlergeselle gearbeit. Ich wurde mit E2Ü Stufe 1 eingestellt und bin jetzt seit dem 1.5. in Stufe 3. Nun habe ich innerhalb der Kommune gewechselt und bin auf dem Bauhof als Tischler tätig. Eingestuft bin ich mit E5 Stufe 3. Meine Frage ist nun ob man mir meine 28 Jahre  anrechnen muss und ich eigentlich Stufe 6 wäre?
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#2

Tariflich ist die Stufenzuordnung so korrekt. Einschlägige Berufserfahrung zum Zeitpunkt der Einstellung für die damalige Tätigkeit lag nicht vor. Du hättest über die Anerkennung förderlicher Berufserfahrung verhandeln können. Dies geht nachträglich nicht mehr. Auch hätte ein Personalgewinnungsproblem vorliegen müssen. Das ist bei solchen Tätigkeiten selten gegeben. Aktuell war es eine Höhergruppierung die korrekt in die Stufe 3 führte. Selbst wenn es jetzt eine Einstellung wäre (und man die damalige Berufserfahrung noch als einschlägig ansehen würde) bestünde mur Anspruch auf Stufe 3. Auch dann wäre wieder die Möglichkeit zur Anerkennung weiterer Berufserfahrung gegeben.
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