Eingruppierung / Stufe
#1

Ich befinde mich seit 9 Jahren in 11b als Sozialpädagogische Familienhilfe. Ich hätte nun die Möglichkeit beim Jugendamt in 12 zu beginnen. Meine Frage. Ist es gerechtfertigt mich auf Stufe 1 zu setzen? In wie weit kann ich da verhandeln?
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#2

Ist es ein Wechsel des Arbeitgebers?
Welcher Tarifvertrag?
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#3

Ja. TVÖD
Von einem freien Träger zum Landratsamt
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#4

Da die bisherige Tätigkeit wohl keine "einschlägige Berufserfahrung" im Sinne des § 16 TVöD darstellt, ist die Zuordnung zur Stufe 1 grundsätzlich zutreffend. Verhandelbar ist, ob der Arbeitgeber die bisherige Tätigkeit als "förderlich" nach der genannten Regelung anerkennen will. Das setzt jedoch ein "Personalgewinnungsinteresse" bei diesem voraus, d. h. wenn nur ein Bewerber vorliegt oder der Bewerber hinsichtlich seiner Eignung aus den anderen Bewerbern sich geradezu heraushebt.
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