26.03.2023, 16:22
Hallo,
Ich habe eine Frage zur Eingruppierung.
Ich arbeite als Erzieherin in einer Kita in öffentlicher Trägerschaft mit etwa 130 Kindern, vor 3,5 Jahren wurde ich zur stellvertretenden Leitung benannt.
Parallel zur Arbeit begann ich vor 4 Jahren begann ich mein Studium in Sozialer Arbeit, was ich im März 2023 erfolgreich abgeschlossen habe.
Vor etwa 1,5 Jahren wurde ich auf Grund der stellvertretenden Leitung von Gruppe 8a in Gruppe 8b neu eingruppiert.
Nun habe ich mehrmals gelesen, dass mit der Bestellung einer stellvertretenden Leitung auch eine jeweilige Eingruppierung hätte stattfinden müssen.
Mein Arbeitgeber prüft nun eine neue Eingruppierung.
Wie ist denn die eigentliche Rechtslage bezüglich der Eingruppierung?
Habe ich etwas versäumt?
Ich freue mich auf zahlreiche Antworten.
Viele Grüße
Ich habe eine Frage zur Eingruppierung.
Ich arbeite als Erzieherin in einer Kita in öffentlicher Trägerschaft mit etwa 130 Kindern, vor 3,5 Jahren wurde ich zur stellvertretenden Leitung benannt.
Parallel zur Arbeit begann ich vor 4 Jahren begann ich mein Studium in Sozialer Arbeit, was ich im März 2023 erfolgreich abgeschlossen habe.
Vor etwa 1,5 Jahren wurde ich auf Grund der stellvertretenden Leitung von Gruppe 8a in Gruppe 8b neu eingruppiert.
Nun habe ich mehrmals gelesen, dass mit der Bestellung einer stellvertretenden Leitung auch eine jeweilige Eingruppierung hätte stattfinden müssen.
Mein Arbeitgeber prüft nun eine neue Eingruppierung.
Wie ist denn die eigentliche Rechtslage bezüglich der Eingruppierung?
Habe ich etwas versäumt?
Ich freue mich auf zahlreiche Antworten.
Viele Grüße