Eingruppierung Stellen S17 und S12
#1

Hallo zusammen,
Ein neuer kommunaler Arbeitgeber hat eine 50 % Stelle mit Leitungsaufgaben zu S 17 ausgeschrieben. Eine weitere Stelle als Sachbearbeiter (ebenfalls 50 Prozent) mit S12.

Frage 1
Findet eine gesamte Eingruppierung nach S17 statt, da es sich um eine höherwertige Tätigkeit handelt?

Frage 2
Ist es zulässig, dass 50 Prozent nach S17 und 50 Prozent nach S12 vergütet werden?

Vielen Dank
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#2

Frage 1
Findet eine gesamte Eingruppierung nach S17 statt, da es sich um eine höherwertige Tätigkeit handelt?

Wenn jemand beide Aufgaben innerhalb eines Arbeitsverhältnisses übertragen bekommt wäre es im TVöD wahrscheinlich S17.

Frage 2
Ist es zulässig, dass 50 Prozent nach S17 und 50 Prozent nach S12 vergütet werden?
Das hängt vom anzuwendenden Tarifvertrag und den Details ab. Im TVöD regelt § 2 Abs. 2 "Mehrere Arbeitsverhältnisse zu demselben Arbeitgeber dürfen nur begründet
werden, wenn die jeweils übertragenen Tätigkeiten nicht in einem unmittelbaren Sachzusammenhang stehen. Andernfalls gelten sie als ein Arbeitsverhältnis."
Es ist nicht völlig ausgeschlossen, dass man beide Tätigkeiten so ausgestalten kann, dass es tatsächlich zwei getrennte Arbeitsverhältnisse sind. Die Hürde ist aber recht hoch. Eventuell würde der Arbeitgeber in der Praxis versuchen das Problem zu umgehen, in dem er nicht eine Person für beide Aufgaben auswählt.
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