Eingruppierung Standesbeamter
#1

In diesem Forum ist der Standesbeamte in der EG  9b eingruppiert. Wer hat diese Zuordnung vorgenommen? Ich kämpfe seit vielen Jahren um die richtige Eingruppierung, bin in der EG 6 nur.
Liebe Grüße Carola
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#2

Hallo Carola,
die Eingruppierungsbeispiele stammen zumeist aus Stellenanzeigen.
Bist du ausschließlich Standesbeamtin oder hast du noch andere Aufgaben? Vielleicht führst du deine Tätigkeiten einmal auf, damit von den Nutzern des KommunalForums eine Einschätzung zur Stellenbewertung erfolgen kann.
Viele Grüße
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#3

Einige Arbeitgeber bezahlen Standesbeamte nach E9b. Dies ist aber gemäß Rechtssprechung nicht die zutreffende Eingruppierung. (Das folgt einer unzutreffenden Analogie zur beamtenrechtlichen Dienstpostenbewertung oder Erwägungen zur kandesrechtlich geforderten Qualifikation.)

Die Rechtsprechung (Z.B. BAG v. 18.8.1999 – 4 AZR 492/98; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 2.3.2016 – 7 Sa 343/15) gehen von nötigen gründlichen und umfassenden Fachkenntnissen aus. Selbstständige Leistung im Tarifsinne wird bei Auslandsberührung von Vorgängen gesehen. Auf deren Zeitanteil kommt es dann an. E6 <20%; E7 20-33,3%; E8 33,3-49,9%; E9a mindestens 50%.

Es bleibt also nur zu Arbeitgebern zu wechseln welche nach E9b bezahlen, die verbeamten oder entsprechend hohe Anteile selbstständige Leistung bieten.

Das sich wandelnde Verständnis des Arbeitsvorgangs wird vermutlich hier keinen Einfluss haben. Aber dazu gibt es bezogen auf diesen Tätigkeitsbereich noch keine Rechtssprechung. Falls man dort einen einheitlichen Arbeitsvorgang sehen würde (was ich nicht erwarte) könnte es ggf. E9a werden.

Es wäre also zu dokumentieren wie der Anteil mit Auslandsberührung ist und ggf. zu klären ob dies wahrzunehmende Aufgabe ist. Bei entsprechenden Zeitanteilen könnte man ggf. eine Höhergruppierung begründen.
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